Briefwahl beantragen
Am 28. September 2025 findet die Bundestagswahl statt. Wer wahlberechtigt ist, kann im Wahlraum wählen oder Briefwahl beantragen.
Beschreibung
Sie können die Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen beantragen. Bitte entscheiden Sie sich für einen Weg. Am Telefon können Sie keinen Antrag stellen!
Die Briefwahlunterlagen können wir frühestens ab Mitte August 2025 verschicken, unabhängig davon, wie frühzeitig Sie vorher den Antrag gestellt haben.
Bitte beachten Sie: Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden, müssen Sie diese Adresse zusätzlich zu Ihrer Wohnadresse angeben.
- Online beantragen
Sie können die Briefwahlunterlagen ab Mitte August ganz bequem online beantragen. - Per Post beantragen
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit einem Papierantrag anfordern wollen, können Sie dafür ganz einfach die Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen. Bitte schicken Sie den Antrag frühzeitig los, sodass es am Ende nicht zu Zeitproblemen mit dem Rückversand kommt.
Alternativ gibt es ein Antragsformular zum Download - etwa sechs Monate vor der Wahl. -
Persönlich abholen
Sie können die Briefwahlunterlagen ab dem 8. September 2025 persönlich abholen. Das ist möglich im Kreisverwaltungsreferat sowie in den Bezirksinspektionen. Die Adressen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Abholung ist bis zum 26. September 2025, 18 Uhr möglich. Sie können die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort ausfüllen und in eine Wahlurne einwerfen. -
Briefwahlunterlagen mit Vollmacht beantragen
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen oder beantragen möchten, gibt es einige Dinge zu beachten. Die Informationen dazu finden Sie online.
Wenn Sie Briefwahl beantragen: Achten Sie auf Ihren Wahlschein! Sie bekommen keinen Ersatz, wenn Sie ihn verlieren.
Voraussetzungen
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen die am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung inne haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in München am Stichtag 17. August 2025 mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Bundestagswahl in das Wählerverzeichnis von München eingetragen.
Auch alle Deutschen, die im Ausland leben, sind wahlberechtigt. Diese müssen aber bis 7. September einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen. Das Antragsformular, sowie alle weiteren Informationen, finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleitung.
Bitte beachten Sie:
Alle Auslandsdeutschen müssen zu jeder Bundestagswahl einen neuen Antrag stellen.
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