Fischerprüfung
Sie können zur Fischerprüfung zugelassen werden, wenn Sie vorher an einem anerkannten Vorbereitungslehrgang nach Ausbildungsplan teilgenommen haben.
Beschreibung
Für die Abnahme der Fischerprüfung istnicht die Landeshauptstadt München zuständig.
Prüfungsbehörde ist die Landesanstalt für Landwirtschaft. Diese hat die Organisation und Durchführung der Prüfungen auf den Landesfischereiverband Bayern e.V. übertragen.
Die Prüfung wird im Online-Verfahren abgelegt.
Der Landesfischereiverband Bayern e.V. legt je nach Bedarf die Termine und die Prüfungslokale fest.
Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden von privaten Trägern entsprechende Lehrgänge angeboten. Nähere Informationen dazu gibt es unter anderem beim Landesfischereiverband Bayern e.V., Mittenheimer Straße 4, 85764 Oberschleißheim, Telefon 089/642726-50.
Rechtliche Grundlagen
Bayerisches Fischereigesetz, Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz
Institut für Fischerei
Zuständiges Amt für München
Internet
Telefon
Adresse
Weilheimer Straße 8
82319 Starnberg
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