Anmeldung eines Hundes
Wenn Sie einen Hund neu aufnehmen oder Sie mit einem Hund nach München umziehen, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen zur Hundesteuer anmelden.
Beschreibung
Hundesteuermarke oder Chip/Transponder
Sie können bei der Anmeldung wählen, ob Sie Ihren Hund mit einem bestehenden Chip/Transponder kennzeichnen oder eine Hundesteuermarke erhalten wollen. Wenn Ihr Hund mittels Chip/Transponder angemeldet wurde, müssen Sie nichts weiter veranlassen. Wurde Ihrem Hund eine Marke zugeteilt, muss die Marke außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Grundbesitzes vom Hund immer sichtbar getragen werden.
Kontrollen
Zur Überprüfung der Hundehaltung kann die Stadt München Kontrollen durchführen und Auskünfte einholen. Wenn Sie Ihren Hund nicht anmelden, können gegen Sie Verwarnungs- oder Bußgelder verhängt werden. In besonders schweren Fällen kann Ihr Verstoß als Vergehen mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.
Verwendungszweck der Hundesteuer
Die Hundesteuer wird nicht zur Beseitigung von Hundekot verwendet. Sie bleiben weiterhin verpflichtet, den Schmutz Ihres Tieres selbst zu entfernen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer dienen wie andere Gemeindesteuern auch der Finanzierung von Dienstleistungen und Investitionen der Landeshauptstadt für alle Münchner Bürger*innen.
Voraussetzungen
Sie müssen Ihren Hund in folgenden Fällen für die Hundesteuer anmelden:
- Sie haben einen Hund neu in Ihrem Haushalt aufgenommen.
- Sie sind mit Ihrem Hund in die Landeshauptstadt München gezogen.
- Der Hund wurde von einer von Ihnen gehaltenen Hündin geboren.
Benötigte Unterlagen
Sie können Ihren Hund online anmelden oder uns das ausgefüllte Formular „Anmeldung zur Hundesteuer“ per E-Mail oder Post zusenden. Auch eine persönliche Anmeldung ist möglich. In jedem Fall benötigen wir folgende Angaben:
- Ihre persönlichen Daten und Kontaktinformationen
- Rasse, Wurfjahr, Farbe und Geschlecht des Hundes
- Datum des Beginns der Hundehaltung in München
- Haltung des Hundes als Ersthund oder Zweithund
Rechtliche Grundlagen
Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer
Postfach 201951
80019 München
Fax: +49 89 233-20356
Adresse
Seidlstraße 27
80335 München
Öffnungszeiten
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Mo.
08:30 - 12:00
13:00 - 15:00 (nur telefonisch) - Di. 08:30 - 12:00 (keine telefonische Erreichbarkeit)
-
Mi.
08:30 - 12:00
13:00 - 15:00 (nur telefonisch) -
Do.
08:30 - 12:00
13:00 - 15:00 (nur telefonisch) - Fr. 08:30 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Persönliche Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung bitte. Die Zahlschalter der Stadtkasse sind Montag bis Mittwoch in der Landsberger Straße 36 zu den Öffnungszeiten besetzt.