Negativzeugnis für Kampfhunde

Die Haltung von Kampfhunden der Kategorie 1 ist in München nicht erlaubt. Für Hunde mit vermuteten Kampfhundeeigenschaften benötigen Sie ein Negativzeugnis.

Beschreibung

Für das Halten von Hunden mit hoher Aggressivität und Gefährlichkeit gelten besondere Vorschriften. Die bayerische Kampfhundeverordnung legt zwei Kategorien fest:

Kategorie 1: Kampfhunde
Dazu zählen die Hunderassen Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu.

Kategorie 2: Hunde mit vermuteten Kampfhundeeigenschaften
Dazu zählen die Hunderassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler.

  • Negativzeugnis für Hunde, die jünger als 18 Monate sind:
    Bei sehr jungen Hunden erhalten Sie zunächst ein befristetes Negativzeugnis auf Antrag. Das Sachverständigengutachten müssen Sie nachreichen, sobald der Hund 18 Monate alt ist.
  • Negativzeugnisfür Hunde, die älter als 18 Monate sind:
    Sie legen ein Sachverständigengutachten über Ihren Hund vor. Wenn darin nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren hat, stellen wir darüber eine Bescheinigung aus (Negativzeugnis). Er gilt damit nicht als Kampfhund. Die Höhe der fälligen Hundesteuer verringert sich dann von jährlich 800 auf 100 Euro.

Anleinpflicht:
Besitzer*innen von Kampfhunden, die mit ihren Tieren in München zu Besuch sind, müssen die Hunde in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine führen. Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von zwei Metern nicht überschreiten. Sie muss am Halsband oder Geschirr sicher befestigt sein, damit der Hund nicht herausschlupfen kann. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.

Alle Vorfälle mit gefährlichen Hunden (beispielsweise "Hund beißt Mensch" oder "Hund beißt Hund") sollten umgehend der Polizei oder dem Kreisverwaltungsreferat gemeldet werden. Für eine schriftliche Mitteilung können Sie unser Formular verwenden. Geben Sie Ort, Zeitpunkt, Beteiligte und Zeugen des Vorfalles an und schildern Sie den genauen Hergang und das Verhalten der Beteiligten.

Folgen unzulässiger Kampfhundehaltung
Wird ein Kampfhund ohne die erforderliche Genehmigung gehalten, kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 10.000 Euro verhängt werden. Dies gilt auch für bei Hunden der Kategorie II, für die kein gültiges Negativzeugnis vorliegt.

Alle Vorfälle mit gefährlichen Hunden (beispielsweise "Hund beißt Mensch" oder "Hund beißt Hund") sollten umgehend der Polizei oder dem Kreisverwaltungsreferat gemeldet werden. Für eine schriftliche Mitteilung können Sie unser Formular verwenden. Geben Sie Ort, Zeitpunkt, Beteiligte und Zeugen des Vorfalles an und schildern Sie den genauen Hergang und das Verhalten der Beteiligten.

Kampfhunde der Kategorie 1 dürfen in der Stadt München grundsätzlich nicht gehalten werden. Für die Hunde der Kategorie 2 benötigen Sie ein Negativzeugnis. Beides gilt jeweils auch für Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Benötigte Unterlagen

Für ein Negativzeugnis:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • zwei Fotos (Front und Seite) des Hundes
  • bei Hunden ab 18 Monaten: zusätzlich ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Hundewesen

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

50 bis 150 Euro

Rechtliche Grundlagen

  • Bayerische Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (KampfhundeVO)
  • Verordnung der Landeshauptstadt München über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeverordnung)
  • Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)
  • Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (HundVerbrEinfVO)
  • Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG)

Fragen & Antworten

In letzter Zeit kamen verstärkt neue Hunderassen auf den Markt. Häufig handelt es sich bei diesen nicht anerkannten Rassen um Kreuzungen aus Hunden der beiden oben genannten Kategorien von Kampfhunden. Die Tatsache, dass die Rasse selbst nicht in der Kampfhundeverordnung genannt wird, ist nicht ausreichend, um die Zugehörigkeit des Hundes zu einer der beiden Kategorien zu widerlegen.

Beispiele für die sogenannten Moderassen (nicht abschließend):

Alapaha Blue Blood Bulldog, Alaunt Bull, Alba Bull, Alpha Blue Blood Bulldog, American Bully, Australian Bulldog, Catahoula Bulldog, Exotic Bully, Hybrid Bull, Leavit Bulldog, Pocket Bully, Shorty Bull, Siam Bull, Tay Bull, Victorian Bulldog, XXL Bully.

Die DNA-Tests basieren auf Wahrscheinlichkeitsberechnungen. Damit ein Rassetest im Labor hundertprozentig treffsicher sein könnte, wäre die Hinterlegung der Genmarker aller Hunderassen in den Datenbanken erforderlich. Für die Vergleichbarkeit und die Unerschütterlichkeit der Beweise vor Gericht müssten alle Unternehmen / Labore auf die gleiche Datenbank zurückgreifen können. Dies ist derzeit jedoch nicht der Fall.

Aus diesem Grund sind DNA-Analysen zur zweifelsfreien Feststellung einer bestimmten Rasse (Kampfhunde Kategorie I, Kampfhund Kategorie II, kein Kampfhund) nicht geeignet und können daher vom Kreisverwaltungsreferat nicht anerkannt werden.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Allgemeine Gefahrenabwehr

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