Sargbestattung

Die städtischen Friedhöfe bieten Sarg- oder Erdbestattung an. Termine und Details sprechen sprechen wir persönlich mit den Auftraggeber*innen ab.

Beschreibung

Die Sarg- oder Erdbestattung ist mit der Urnenbeisetzung die eigentliche Dienstleistung, die die Städtischen Friedhöfe München im Bestattungsbetrieb anbieten.

Die Details insbesondere den Termin sprechen die Städtischen Friedhöfe München mit den Auftraggeber*innen der Bestattung ab.

Die Sargbestattung läuft wie folgt ab:

  • Aufbahrung des Sarges
  • Bereitstellung des Sarges in der Aussegnungshalls zur anschließenden Trauerfeier
  • Trauerfeier bzw. Aussegnung
  • Transport des Sargs im Trauerzug von der Aussegnungshalle zum Grab
  • Abstellen des Sargs über dem geöffneten Grab
  • Begleitung der religiösen Zeremonie
  • Ablassen des Sargs
  • Betreuung der Angehörigen während der Abschlusszeremonie (Kondolenz usw.)
  • Verabschiedung

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Durchschnittlich 1500 Euro

Zahlungsarten

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Betrieb Friedhöfe, Krematorium und Grabmalbüro

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Betrieb Friedhöfe, Krematorium und Grabmalbüro

Damenstiftstraße 8
80331 München

Fax: +49 89 23199209

Adresse

Damenstiftstraße 8
80331 München

Montag – Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 15.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten und an Wochenenden bzw. Feiertagen sind gesondert zu vereinbaren.

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze


Für Personen mit Mobilitätseinschränkungen werden auf Wunsch Rollstühle zur Verfügung gestellt.

Ähnliche Leistungen

Urnenbestattung

Die Urnenbestattung ist mit der Sarg- oder Erdbestattung die Dienstleistung, die die Städtischen Friedhöfe München im Bestattungsbetrieb anbietet.

Anonyme Bestattung

Auf dem anonymen Gräberfeld am Waldfriedhof werden Urnen anonym außerhalb der Friedhofsöffnungszeiten und ohne Angehörige beigesetzt.

Abschluss eines Bestattungsvertrages

Wir bieten die komplette Organisation einer Bestattung beziehungsweise einer Überführung an. Unsere Leistungen entsprechen denen von privaten Bestattungsunternehmen.

Beisetzung in Familiengrabstätten

In Erdgrabstätten können zwei Särge bestattet oder bis zu acht Urnen beigesetzt werden, in Urnenerdgrabstätten bis zu sechs Urnen.

Übernahme von Bestattungskosten

In Deutschland müssen Angehörige von verstorbenen Personen für die Bestattung sorgen. In manchen Fällen übernimmt das Amt für Soziale Sicherung die Kosten.

Sterbeurkunde bei Todesfall im Ausland

Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland verstorben sind, können Sie als Angehörige den Sterbefall im Inland nachbeurkunden lassen.

Bestattung unter Bäumen

In ausgewählten naturnahen Grabfeldern des Waldfriedhofs werden Urnenbestattungsplätze unter Bäumen angeboten.

Bestattung in den Heckengärten

Auf dem Friedhof am Perlacher Forst gibt es mit den „Heckengärten“ die erste pflegefreie Gemeinschaftsgrabanlage, in der man Särge und Urnen zusammen bestatten kann.

Bestattung von Amts wegen

Verstorbene, für die kein Bestattungsauftrag erteilt wird, werden von Amts wegen bestattet.

Bestattung von Föten und totgeborenen Kindern

Am Waldfriedhof haben Eltern tot geborener Kinder und Föten die Möglichkeit, die Kinder in einer Gemeinschaftsanlage beisetzen zu lassen.