EU-Parkausweis für Behinderte

Beeinträchtigte können einen EU-Parkausweis (hellblau) beantragen. Damit dürfen sie auf Schwerbehinderten-Parkplätzen parken und müssen keine Parkgebühren zahlen.

Beschreibung

  • Legen Sie den Parkausweis gut lesbar an der Windschutzscheibe im Fahrzeug aus.
  • Der EU-einheitliche Parkausweis gilt in Deutschland, der EU und vielen weiteren Ländern. Eine Liste aller 52 Mitgliedsländer erhalten Sie online beim Internationalen Transportforum (ITF).
  • Der Parkausweis gilt maximal fünf Jahre. Danach müssen Sie ihn neu beantragen.

Zusammen mit dem Parkausweis bekommen Sie einen Bescheid, der alle Parkmöglichkeiten erklärt sowie ein Faltblatt für Auslandsfahrten.

Bitte reichen Sie einen Antrag mit den erforderlichen gesundheitlichen Nachweisen ein. Wenn Sie persönlich vorsprechen möchten, kontaktieren Sie uns bitte vorher per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen auch bei einer persönlichen Vorsprache den Parkausweis nicht mitgeben können.

Voraussetzungen

Art der Behinderung:

  • Außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis)
  • Blinde (Merkzeichen "BI" im Schwerbehindertenausweis)
  • Contergan-Geschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (bespielsweise Amputation beider Arme)

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Die Behinderung ist amtlich festgestellt vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS, frühere Bezeichnung „Versorgungsamt“). Sie haben einen Schwerbehindertenausweis oder eine Bescheinigung des ZBFS.

Benötigte Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) oder Bescheinigung des ZBFS über die Funktionseinschränkung
  • Passfoto (für die Rückseite des Parkausweises)

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Etwa 2 Wochen

Gebührenrahmen

kostenfrei

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrs-Ordnung

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Implerstraße 13
81371 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

Ähnliche Leistungen

Bundesweiter Parkausweis für Behinderte

Beeinträchtigte mit einem bestimmten Grad der Behinderung können einen bundesweiten Parkausweis (orange) beantragen.

Bodenmarkierungen vor Einfahrten

Die Zulässigkeit der Aufbringung einer Bodenmarkierung vor Einfahrten zu privaten Grundstücken bedarf einer Prüfung und Genehmigung des Mobilitätsreferates.

Vorübergehendes Haltverbot für Umzüge und Baustellen

Wenn Sie zeitweise eine freie Anfahrtszone etwa für Umzüge oder Baustellenbelieferungen benötigen, können Sie ein vorübergehendes Haltverbot beantragen.

Personenbezogene Sonderparkplätze für Menschen mit Behinderung

Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund einen personenbezogenen Sonderparkplatz eingerichtet haben will, benötigt hierzu eine Genehmigung.

Parklets aufstellen

Wer Parklets (Einbauten in Parkbuchten) auf öffentlichem Grund aufstellen möchte, benötigt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Förderung für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Wenn Sie eine Ladestation für Elektrofahrzeuge oder eine elektrische Vorrüstung errichten, können Sie eine Förderung beantragen.