Geburtsurkunde – Neugeborene
Sie müssen die Geburt und den Namen Ihres Kindes beim Standesamt eintragen lassen. Sobald die Geburt eingetragen ist, können wir eine Geburtsurkunde ausstellen.
Beschreibung
Bei der sogenannten Erstbeurkundung erhalten Sie auch drei kostenlose Geburtsurkunden, die Sie für Anträge auf Kindergeld, Mutterschaftshilfe bei der Krankenkasse und Elterngeld verwenden können.
Bei Geburten in einer Klinik:
Wenn Ihr Kind in München in einer Klinik, Hebammen-Praxis oder einem Geburtshaus geboren ist, übernehmen diese automatisch die schriftliche Meldung der Geburt („Geburtsanzeige“) an das Standesamt. Sobald die Meldung der Klinik bei uns vorliegt (das dauert erfahrungsgemäß acht Tage), können Sie beim Geburtenbüro im Standesamt die Geburtsurkunde beantragen.
Bei Geburten zu Hause:
Wenn Ihr Kind bei einer Hausgeburt in München zur Welt gekommen ist, müssen Sie selbst die Geburt innerhalb von einer Woche beim Geburtenbüro im Standesamt melden. Dazu müssen Sie persönlich vorbeikommen und eine Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes mitbringen.
So beantragen Sie die Geburtsurkunde:
Sie können die Geburtsurkunde entweder im Internet oder persönlich beantragen.
Online-Bestellung:
Die Bestellung im Internet können Sie mit unserem Online-Service vornehmen. Wir schicken Ihnen die Urkunden dann per Post zu. Die drei kostenlosen Geburtsurkunden für Ihre Anträge auf Kindergeld, Mutterschaftshilfe bei der Krankenkasse und Elterngeld legen wir der ersten Bestellung automatisch bei.
Persönlicher Antrag:
Sie können die Geburtsurkunde auch persönlich (ohne Bestellung im Internet) im Geburtenbüro beantragen. Bitte beachten Sie dabei unsere Öffnungszeiten. Das Geburtenbüro im Standesamt an der Ruppertstraße 11 ist immer mittwochs geschlossen (ausgenommen für vorher vereinbarte Termine).
Nachträgliche Exemplare der Geburtsurkunde:
Sollten Sie später noch weitere Geburtsurkunden benötigen, wenden Sie sich bitte an die Urkundenstelle im Standesamt oder bestellen Sie die Urkunden mit dem Online-Service.
Zuständigkeiten:
Für das Helios-Klinikum München-West, die Frauenklinik München-West (Krüsmannklinik) und für Hausgeburten in den Stadtbezirken Pasing-Obermenzing, Aubing-Lochhausen-Langwied und Allach-Untermenzing ist das Geburtenbüro im Standesamt München-Pasing im Rathaus Pasing an der Landsberger Straße 486, zuständig; für alle anderen Stadtbezirke das Geburtenbüro im Standesamt München im KVR an der Ruppertstraße 11.
Hinweis zur Leistung
Wenn Sie in München wohnen, aber Ihr Kind außerhalb der Stadt München geboren wurde, müssen Sie sich an das Standesamt am Geburtsort wenden.
Die Ermittlung der zuständigen Stelle ist über den Safari-Browser aktuell nicht möglich. Bitte nutzen Sie deshalb einen anderen Browser.
Benötigte Unterlagen
- Verbindliche Erklärung zur Namensgebung für das Kind, vollständig und deutlich ausgefüllt, ohne Streichungen und von der Mutter/ Eltern unterschrieben.
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis der Mutter/ Eltern.
- Geburtsurkunde gegebenenfalls auch mehrsprachig oder Abschrift/ Ausdruck (beglaubigt) aus dem Geburtenregister der Mutter/ Eltern.
- Gegebenenfalls die Geburtsurkunde eines gemeinsamen Vorkindes.
- Gegebenenfalls die Einbürgerungsurkunde der Mutter/ Eltern.
Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind, braucht das Standesamt:
- Urkundlicher Nachweis über die Eheschließung und die Namensführung in der Ehe. Das kann unter anderem die Eheurkunde, eine Abschrift/ Ausdruck (beglaubigt) aus dem Eheregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch sein.
Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, braucht das Standesamt:
- Ledige Mutter: gegebenenfalls urkundlichen Nachweis über die bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennung/ Sorgeerklärung.
- Wenn Sie den Vater im Geburtsregister eintragen lassen wollen, dann brauchen Sie eine rechtswirksame Vaterschaftsanerkennung (mit Zustimmungserklärung der Mutter). Dafür müssen Vater und Mutter des Kindes persönlich beim Standesamt, Jugendamt oder einem Notar vorsprechen. Benötigte Unterlagen des Vaters: Geburtsurkunde, gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis, falls der Vater verheiratet ist oder war: Eheurkunde, Abschrift/ Ausdruck (beglaubigt) aus dem Eheregister oder beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch, jeweils mit Nachweis über die aktuelle Namensführung. Die gemeinsame Sorgeerklärung kann nur beim zuständigen Jugendamt oder bei einem Notar abgegeben werden.
- Geschiedene Mutter: urkundlicher Nachweis über die Eheschließung, die Scheidung und die aktuelle Namensführung. Das kann unter anderem die Eheurkunde, Abschrift/ Ausdruck (beglaubigt) aus dem Eheregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch sein, jeweils mit Scheidungsvermerk beziehungsweise mit rechtkräftigem Scheidungsurteil, gegebenenfalls mit Anerkennung der ausländischen Ehescheidung in Ehesachen und gegebenenfalls beglaubigte Abschrift der bereits abgegebenen Vaterschaftsanerkennung/ Sorgeerklärung (siehe oben).
- Verwitwete Mutter: urkundlicher Nachweis über die Eheschließung, die Auflösung und die aktuelle Namensführung. Das kann unter anderem die Eheurkunde, Abschrift/ Ausdruck (beglaubigt) aus dem Eheregister oder beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch sein, jeweils mit Auflösungsvermerk oder mit Sterbeurkunde, gegebenenfalls beglaubigte Abschrift über die bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennung/ Sorgeerklärung (siehe oben).
Allgemeine Hinweise:
- Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden
- Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher benötigt
- Gegebenenfalls kann zur Beurkundung die Vorlage weiterer, beweiskräftiger Urkunden erforderlich sein.
Fragen & Antworten
Termine bei den Standesämtern können nur bei dem für Sie zuständigen Standesamt wahrgenommen werden. Prüfen Sie daher bitte vor der Buchung, welches Standesamt für Ihr Anliegen zuständig ist. Die Zuständigkeit können Sie am Ende dieser Seite ermitteln. Wenn Sie einen Termin beim falschen Standesamt buchen, kann Ihr Anliegen dort nicht bearbeitet werden. In diesem Fall muss der Termin storniert oder vor Ort abgelehnt werden.
Deutsche Personenstandsurkunden (beispielsweise die Einträge im Stammbuch der Familie, Abstammungsurkunden, Familienbuch-Abschriften und andere), die bis zum 31.12.2008 ausgestellt worden sind, sind weiterhin gültig und beweiskräftig.
Kontakt
Standesamt München-Pasing
Internet
Telefon
Post
Standesamt München-Pasing
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-37390
Adresse
Landsberger Straße 486
81241 München
Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.