Rettungsdienstrechtliche Genehmigung beantragen

Wer im Rettungsdienstbereich, Notfallrettung, Patiententransport, Krankentransport oder Patientenrückholungen mit Krankenwagen betreibt, benötigt eine Genehmigung.

Beschreibung

Gewerbemeldungen
Sie können Ihr Gewerbe im Zusammenhang mit der erlaubnispflichtigen Tätigkeit in der Abteilung gewerblicher Kraftverkehr anmelden, ummelden und abmelden.

Betriebssitzwechsel
Einen Betriebssitzwechsel innerhalb Münchens müssen Sie beim Gewerbeamt des Kreisverwaltungsreferat melden. Die Genehmigungsurkunde und die Abschrift/ Kopie müssen Sie unverzüglich der Genehmigungsbehörde zur Neuausstellung vorlegen. Ein Betriebsleiterwechsel muss ebenfalls unverzüglich der Genehmigungsbehörde gemeldet werden.

Voraussetzungen

  • persönliche Zuverlässigkeit
  • fachliche Eignung
  • Sicherheit
  • finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Gegebenenfalls öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Rettungszweckverband München.

Zusätzlich ist zum Fahren eines Rettungswagens eine spezielle

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein)

notwendig. Diese können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes beantragen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die fachliche Eignung (zum Beispiel Prüfungsbescheinigung der IHK)
  • Nachweis über Eigenkapital (Eigenkapitalbescheinigung; mindestens 9000 Euro für das erste Fahrzeug und 5000 Euro für jedes weitere)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Sozialversicherungsträgers, Stadtkasse, Finanzamt und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichtes (beim Amtsgericht)
  • Bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag
  • Personalliste unter Angabe des Betriebseintritts und der Krankenkasse
  • Fahrzeugliste
Weitere Unterlagen, die von der Gewerbebehörde direkt angefordert werden:
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt
  • Auskunft aus dem Vollstreckungsportal der Länder

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

drei Monate

Gebührenrahmen

Grundgebühr inklusive 1. Fahrzeug: in der Regel 500  Euro, jedes weitere Fahrzeug in der Regel 300 Euro

Dazu kommen die Gebühren für

  • An- oder Ummelden des Gewerbes
  • das Führungszeugnis
  • die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • die Auskunft aus dem Fahreignungsregister und
  • die Auskunft aus dem Vollstreckungsportal der Länder
Bitte beachten Sie!
Wird Ihr Antrag von uns abgelehnt oder Sie ziehen diesen zurück, müssen Sie bis zu 75 Prozent der Genehmigungsgebühr bezahlen.

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Bei nicht deutschen Staatsangehörigen (insbesondere außerhalb des EU-Bereichs) sind die ausländerrechtlichen Vorschriften bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu beachten. Auskünfte gibt die Ausländerbehörde.




Bei Vorstrafen, ungeordneten finanziellen Verhältnissen oder sonstigen gravierenden negativen Erkenntnissen über den Antragsteller, ist eine Versagung der Genehmigung möglich.

Rechtliche Grundlagen

Gewerbeordnung
Bayerisches Rettungsdienstgesetz
Personenbeförderungsgesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45174

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Nur nach Terminvereinbarung

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr

Ähnliche Leistungen

Personenbeförderungsschein für Krankenwagen

Wer gewerblich Krankenwagen fahren will, benötigt zusätzlich zum Führerschein eine besondere Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Allgemeine Heilpraktikererlaubnis

Zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Podologie

Zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Podologie ohne Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Heilpraktikererlaubnis für Ärzt*innen ohne Approbation

Zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie

Zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie ohne Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie

Zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie ohne Approbation benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Heilpraktikererlaubnis für Psycholog*innen

Zur Ausübung der Heilkunde als Diplom-Psycholog*in oder Absolvent*in M.Sc. (Psychologie) benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Konzession für eine Privatklinik beantragen

Betreiber*innen von gewerbsmäßig, also mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen, privaten Krankenanstalten (Privatkliniken), benötigen grundsätzlich eine Erlaubnis.

Anmeldung von nichtärztlichen Heilberufen

Angehörige gesetzlich geregelter Heilberufe haben eine selbstständige Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.