Führungszeugnis
Führungszeugnisse werden von verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen angefordert. Sie dienen als Nachweis, dass jemand nicht vorbestraft ist.
Beschreibung
Das Führungszeugnis können Sie online beim Bundesamt für Justiz oder schriftlich (per Post) und persönlich bei der Meldebehörde Ihrer Haupt- oder Nebenwohnung beantragen. Bei schriftlicher oder persönlicher Antragstellung leiten wir den Antrag an das Bundesamt für Justiz zur Prüfung und Erledigung weiter. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und entweder an Sie oder an die benannte Behörde geschickt.
Die Auskunft aus dem Bundeszentralregister wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt. Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:
Führungszeugnis für private Zwecke
Sie bekommen das Führungszeugnis mit der Post zugeschickt und können es an die Stelle (zum Beispiel Verein, Personalbüro) weiterleiten, die das Führungszeugnis von Ihnen angefordert hat.
Führungszeugnis für eine Behörde
Wenn Sie das Führungszeugnis für eine Behörde benötigen, wird der genaue Verwendungszweck im Antrag vermerkt und das Führungszeugnis direkt dorthin gesandt. Wenn Sie vorher erfahren wollen, was in Ihrem Führungszeugnis steht, können Sie bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl Einsicht nehmen.
Erweitertes Führungszeugnis
Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die hauptberuflich oder ehrenamtlich im Kinder- und Jugendbereich tätig sind oder tätig werden wollen (zum Beispiel Schule, Sportverein). Dieses enthält auch Eintragungen, die für die Prüfung der Eignung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von besonderer Bedeutung sind. Aufgrund gesetzlicher Regelungen kann die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses auch für Tätigkeiten im Erwachsenenbereich verlangt werden (zum Beispiel in bestimmten Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftige). In diesem Fall werden Sie von Ihrer Arbeitsstelle informiert. Für den Antrag müssen Sie eine schriftliche Bestätigung der Stelle vorlegen, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt. Einen Vordruck für dieses Aufforderungsschreiben finden Sie unter „ Links und Downloads “.
Europäisches Führungszeugnis
Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. In dieses Führungszeugnis werden auch die Eintragungen aufgenommen, die im Strafregister des Herkunftslandes gespeichert sind.
Führungszeugnis für Ehrenamtliche
Wenn Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung ein Führungszeugnis oder ein erweitertes Führungszeugnis brauchen, dann bekommen Sie hier alle Informationen.
Wichtiger Hinweis
Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Antrag auf ein Führungszeugnis ist die Vollendung des 14. Lebensjahres. Für Jugendliche unter 18 Jahren können auch die Eltern (Sorgeberechtigte, gesetzliche Vertreter) das Führungszeugnis beantragen. Bei Geschäftsunfähigkeit ist nur die gesetzliche Vertretung der betroffenen Person antragsberechtigt. Die gesetzliche Vertretung hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen.
Die Bevollmächtigung einer anderen Person zur Antragstellung ist rechtlich nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den schriftlichen Antrag mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift durch einen Boten überbringen zu lassen.
Benötigte Unterlagen
Persönliche Antragstellung
Für einen persönlichen Termin vor Ort ist ein gültiger Pass oder Personalausweis erforderlich.
Online-Antragstellung
Wenn Sie einen elektronischen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte besitzen, können Sie Ihr Führungszeugnis online direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Schriftliche Antragstellung
Bei der schriftlichen Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular . Die Unterschrift muss bei schriftlicher Antragstellung amtlich (von einer siegelführenden Behörde) oder öffentlich (von einem Notar) beglaubigt sein.
- Der Nachweis über die Zahlung der Gebühr in Höhe von 13 Euro beziehungsweise über die Gebührenbefreiung.
Zusätzlich sind je nach Art des Führungszeugnisses folgende Unterlagen erforderlich:
- Führungszeugnis für eine Behörde: Verwendungszweck und genaue Bezeichnung der Behörde (Anschrift mit Postleitzahl)
- Erweitertes Führungszeugnis: Schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der bestätigt wird, dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Einen Vordruck für dieses Aufforderungsschreiben finden Sie unter „ Links und Downloads “.
- Führungszeugnis für Ehrenamtliche: Nachweis über die ehrenamtliche, gemeinnützige Tätigkeit (ausgestellt auf Ihren Namen, mit Stempel und Unterschrift der Einrichtung/Organisation, für die Sie tätig sind).
Fragen & Antworten
Straftaten werden in der Bundesrepublik Deutschland zentral beim Bundesamt für Justiz, Dienststelle Bundeszentralregister, in Bonn erfasst und je nach Schwere der Straftat eine gesetzlich geregelte Zeit gespeichert.
Das Führungszeugnis zeigt, welche Eintragungen am Tag des Ausdrucks gespeichert waren. Je älter es wird, umso unsicherer ist die Aussagekraft. Die anfordernde Stelle (zum Beispiel eine Behörde oder ein Arbeitgeber) entscheidet darüber, wie alt das Führungszeugnis sein darf, damit es akzeptiert wird. In vielen Fällen werden drei Monate alte Führungszeugnisse noch akzeptiert.
Bei mittellosen oder ehrenamtlich tätigen Personen kann im Einzelfall bei Vorlage entsprechender Nachweise eine Befreiung von der Gebühr beantragt werden.
Rechtliche Grundlagen
§§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG)