Wasserrechtliche Erlaubnis – Brauchwasserbrunnen

Wenn Sie Grundwasser für Brauchwasserzwecke nutzen wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Beschreibung

Die Errichtung eines Brauchwasserbrunnen muss mindestens einen Monat vor Ausführung mit dem unter „Dokumente und Links“ zu findenden Formular „Bohranzeige Brunnen“ des Wasserwirtschaftsamtes München angezeigt werden.

Für die Entnahme von Grundwasser ist zusätzlich zu der Anzeige eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Diese muss rechtzeitig vor geplantem Beginn beantragt werden.

Benötigte Unterlagen

Siehe Merkblatt „Antragsunterlagen für Grundwasserentnahmen zu Brauchwasserzwecken“ des Wasserwirtschaftsamts München (zu finden unter „Dokumente und Links“)

Die Unterlagen werden zwingend digital und zusätzlich in Papier in dreifacher Ausfertigung benötigt.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Zur Dauer des Verfahrens können keine allgemeinen Angaben gemacht werden. Die Dauer ist abhängig vom Einzelfall, dem Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Genehmigung sowie der zusätzlichen Bearbeitungsdauer bei anderen im Verfahren zu beteiligenden Fachstellen.

Gebührenrahmen

abhängig von der Entnahmemenge, zusätzlich kann jährlich ein Wasserentnahmeentgelt („Wassercent“) fällig werden

Rechtliche Grundlagen

§§ 8, 10, 15, 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Artikel 15 und 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Kontakt

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Landeshauptstadt München

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Ähnliche Leistungen

Wasserrechtliche Erlaubnis - Genehmigung von Anlagen an Gewässern

Wenn eine Anlage bis 60 Meter an, in, über oder unter einem Gewässer gebaut, geändert oder stillgelegt wird, ist eine wasserrechtliche Genehmigung nötig.

Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage ab 50kW

Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauvorhaben im Grundwasser

Wenn Sie bei einem Bauvorhaben in das Grundwasser eingreifen, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Beratung zum Ökologischen Kriterienkatalog

Wenn Sie auf einem städtischen Grundstück bauen wollen, müssen Sie den ökologischen Kriterienkatalog der Landeshauptstadt München einhalten. Wir beraten Sie dazu.

Baumfällung – Geschützte Baumarten

In München sind bestimmte Bäume durch die Baumschutzverordnung besonders geschützt. Diese Bäume dürfen nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW

Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.

Baumfällung – Landschaftsschutzgebiete

Wenn Sie einen Baum fällen oder sonstige Veränderungen am Gehölz in einem Landschaftsschutzgebiet durchführen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen.

Baumschaden (bei Baumaßnahmen) melden

Werden Bäume unerlaubt geschädigt, können Eigentümer*innen oder Verursacher*innen zu einer Baumsanierung oder Ersatzpflanzung verpflichtet werden.

Anzeige für einen Gartenbrunnen

Wenn Sie einen Brunnen errichten möchten, um mit Grundwasser Ihren privaten Garten zu bewässern, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher anzeigen.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage ab 50kW

Wer eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage betreibt und damit Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.