Vorabzuteilung Kennzeichen
Sie möchten sich ein Kennzeichen für eine Fahrt zur Werkstatt oder Prüforganisation vorab zuteilen lassen?
Beschreibung
Mit einer Vorabzuteilung sind nur Fahrten zum Zwecke des Zulassungsverfahrens innerhalb Münchens und eines angrenzenden Zulassungsbezirks (DAH, FFB, Landkreis München) gestattet. Die Vorabzuteilung wird für die Dauer von 3 Wochen bescheinigt.
Bitte beachten Sie:
- Das ungestempelte Kennzeichen muss dem Fahrzeug vorab von der Zulassungsbehörde zugeteilt worden sein.
- Das ungestempelte Kennzeichen muss am Fahrzeug angebracht sein.
- Mit einem Vorabkennzeichen müssen die Fahrzeugpapiere bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
- Notwendige Fahrten müssen auf direktem Weg erfolgen, private Umwege (zum Beispiel zum Einkaufen) sind nicht erlaubt.
Voraussetzungen
- Sie wohnen mit Hauptwohnsitz in München.
- Das Fahrzeug befindet sich in München.
- Das Fahrzeug ist abgemeldet.
- Sie haben einen privaten Stellplatz (mit einer Vorabzuteilung darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Grund abgestellt werden).
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II
Bürgerangelegenheiten
Kraftfahrzeugzulassungs- und
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