Umwandlung von Wohnraum in Sondereigentum

Wenn Sie im Stadtgebiet München Wohnungseigentum oder Teileigentum begründen wollen, benötigen Sie möglicherweise eine Genehmigung.

Beschreibung

Wenn Sie in einem Gebäude mit 11 oder mehr Wohnungen Sondereigentum oder Teileigentum begründen wollen, benötigen Sie im gesamten Stadtgebiet München eine Genehmigung (unabhängig davon, wie viele Wohnungen umgewandelt werden sollen).

Auch für Gebäude mit weniger als 11 Wohnungen benötigen Sie eine solche Genehmigung (unabhängig davon, wie viele Wohnungen umgewandelt werden sollen). Jedoch nur, wenn sich das Gebäude zugleich in einem Erhaltungssatzungsgebiet befindet.

Für eine Umwandlung in Sondereigentum in einem Erhaltungssatzungsgebiet gelten andere Bestimmungen.

Voraussetzungen

Eine Genehmigung kann nach Prüfung erteilt werden, wenn die Umwandlung durch einen der folgenden Sachverhalte begründet ist:

  • Ein Absehen von der Umwandlung ist nicht zumutbar.
  • Das Anwesen gehört zu einem Nachlass und soll unter den Erben aufgeteilt werden.
  • Das Sondereigentum soll an Familienangehörige zur eigenen Nutzung veräußert werden.
  • Es gibt Ansprüche Dritter auf die Übertragung von Sondereigentum.
  • Das Sondereigentum soll zur eigenen Nutzung an mindestens zwei Drittel der Mieterschaft veräußert werden.

Benötigte Unterlagen

  • Grundbuchauszug
  • Teilungserklärung
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Aufteilungsplan nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Begründung des Antrags
  • Vollmacht, falls Antragsteller*in nicht Eigentümer*in ist

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Die Antragstellung kostet mindestens 25 Euro und höchstens 1.000 Euro.

Rechtliche Grundlagen

  • Paragraph 250 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Gebietsbestimmungsverordnung Bau
  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Fachbereich Bestandssicherung

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Fachbereich Bestandssicherung

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Fax: +49 89 233-67203

Adresse

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81541 München

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Belegungsverstöße bei geförderten Wohnungen

Melden Sie uns, wenn Sie den Eindruck haben, dass geförderte Wohnungen nicht in rechtmäßiger Weise genutzt werden oder ein Belegungsverstoß vorliegt.

Auskunft über Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte beziehen sich auf einen Quadratmeter unbebauter Grundstücksfläche. Sie werden aus Grundstücks-Verkäufen abgeleitet und lagespezifisch angegeben.

Förderung für Lärmschutz – Wohnen ohne Lärm

Sie sind Eigentümer*in eines Wohngebäudes mit Mietwohnungen an einer lauten Straße? Dann können Sie Ihre Schallschutzmaßnahmen von der Stadt bezuschussen lassen.