Beendigung der Ersatzpflanzung

Wenn Sie einen Baum gefällt haben, könnte als Ausgleich eine Ersatzpflanzung gefordert werden. Der Abschluss dieser Nachpflanzung ist zu melden.

Beschreibung

Nach Baumfällungen oder anderen Veränderungen des Gehölzes in Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen kann als Ausgleich eine Ersatzpflanzung gefordert werden.

Ist die Ersatzpflanzung abgeschlossen, müssen Sie das der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt München melden.

Füllen Sie hierzu das unten aufgeführte Formular aus. Das schicken Sie dann per E-Mail oder Post an die Unteren Naturschutzbehörde im Referat für Klima- und Umweltschutz der Stadt München.

Kontakt

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde, Fachgutachten
Landeshauptstadt München

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde, Fachgutachten

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Blumenstraße 28b
80331 München

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