Notfall-Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel – Beschäftigte, Angehörige

Sie sind Beschäftigte*r oder Familienangehörige*r, haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel und brauchen wegen eines Notfalls dringend Hilfe?

Beschreibung

Wir möchten für Notfälle jederzeit erreichbar sein.

Wenn es sich bei Ihrem Anliegen jedoch nicht um einen solchen handelt, müssen wir Sie beim Termin bitten, zu einem späteren Zeitpunkt wiederzukommen. Wir bedauern, dass wir in diesem Fall an diesem Tag keine Sachbearbeitung vornehmen können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unsere Ressourcen effizient nutzen müssen, um in Notfällen schnell handeln zu können.

  • Es werden nur nachgewiesene Notfälle bearbeitet.
  • Es werden nur Fiktionsbescheinigungen, Duldungen oder Grenzübertrittsbescheinigungen ausgestellt.

Sie müssen einen Termin buchen. Notfalltermine gibt es nur kurzfristig für diesen und den nächsten Tag. Wenn kein Termin frei ist, versuchen Sie es bitte später nochmal. Morgens, mittags und nachmittags kommen wieder neue Termine für heute und morgen dazu.

Was ist ein Notfall?
Ein Notfall ist eine unvorhersehbare Situation, in der sofort ein Dokument benötigt wird, da ansonsten ein Schaden droht. Dies gilt in folgenden Fällen:

  • Drohender Verlust des Arbeitsplatzes
  • Drohender Verlust von Leistungen (beispielsweise Arbeitslosengeld oder Studienkredit)
  • Dringende Reise aus persönlichen oder beruflichen Gründen innerhalb der nächsten sieben Tage (etwa Dienstreise, Krankheit, Tod)
  • Notwendige Verlängerung des touristischen Aufenthalts aufgrund von Flugausfällen oder Reiseunfähigkeit

Die Ausländerbehörde prüft und entscheidet, ob ein Notfall vorliegt.

In diesem Fall brauchen Sie keinen Termin

Sie sind in einem laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahren, asylberechtigt, Flüchtling oder subsidiär schutzberechtigt?

Dann können Sie in Notfällen ohne Termin zum Servicepoint in der Ruppertstraße 19 (Eingang A) im Bereich 21 im 2. Stock kommen:

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr

Bitte beachten Sie: Für Studierende, Wissenschaftler*innen, Forscher*innen, Hochqualifizierte und Selbständige gelten andere Voraussetzungen.

Pilotprojekt für vereinfachte Vorsprache: Buchstaben P-Z ohne Termin
Wir testen derzeit ein neues System in der Aufenthaltserteilung. Im Rahmen dieses Pilotprojekts können Kund*innen, deren Nachname mit den Buchstaben P bis Z beginnt, auch ohne Termin bei uns am Eingang A (Ruppertstraße 19) vorsprechen.

Unser langfristiges Ziel ist es, das Haus wieder zu öffnen. Die Anpassung unserer Abläufe braucht jedoch noch Zeit. Deshalb können Sie zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu uns kommen.

Bitte beachten Sie diese Informationen.

Bitte kommen Sie nicht ohne Termin! Vor Ort gibt es keine Terminvergabe oder Wartemarken. Wenn Sie online keinen Termin bekommen, rufen Sie bitte unser Servicetelefon an, um einen Termin zu vereinbaren. Für Notfälle werden täglich neue Termine freigeschaltet.

Voraussetzungen

Sie gehören zu folgenden Personengruppen und haben eine ausländische Staatsangehörigkeit:

  • Beschäftigte mit Berufsausbildung
  • Sonstige Beschäftigte (wie Freiwilligendienste oder Au-Pairs)
  • Familienangehörige der oben genannten Personengruppen
  • Familienangehörige von Asylberechtigten, Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten
  • Personen mit unbefristeten Aufenthaltstiteln

Benötigte Unterlagen

Folgende Nachweise werden in deutscher oder englischer Sprache für die Terminbearbeitung akzeptiert:

  • Bestätigung des*der Arbeitgebenden über drohenden Arbeitsplatzverlust oder über notwendige Dienstreise
  • Bestätigung der leistungsgewährenden Stelle über drohenden Leistungsverlust
  • Bestätigung Reiseunternehmen über gebuchte Reise, Hotel, Transport
  • Bestätigung eines Reiseunternehmens über Flugausfall, eines Krankenhauses über Krankenhausaufnahme oder ein ärztliches Attest über die Reiseunfähigkeit; Es muss zudem bereits absehbar sein, wann die Ausreise wieder möglich ist (beispielsweise Ende der Behandlung, Ersatzflug oder anderes)

Dauer & Kosten

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Ja. Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr und Freitag von 7.30 – 13 Uhr unter der Rufnummer +49 89 233-96010.

Nein. Termine für eine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels bekommen Sie, wenn Sie uns Ihren Antrag auf Verlängerung über unsere Online-Services oder per Post zusenden.

Nein. Sie können Unterlagen über unser Online-Formular oder per Post senden. Außerdem können Sie Unterlagen an der Ruppertstraße 19, Eingang A, in unseren Briefkasten einwerfen.

Nein. Am Notfallschalter werden keine anderen Dienstleistungen (zum Beispiel Wechsel der Arbeitsstelle oder die Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels) bearbeitet. Dies ist nur über unser Online-Services oder per Post möglich.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Telefon

Sprechzeiten

  • Mo. 07:30 - 15:30
  • Di. 07:30 - 15:30
  • Mi. 07:30 - 15:30
  • Do. 07:30 - 15:30
  • Fr. 07:30 - 13:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-27501

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A

Telefonische Sprechzeiten:

Montag 7.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag 7.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 7.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag 7.30 bis 15.30 Uhr
Freitag 7.30 bis 13 Uhr

Ähnliche Leistungen

Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit Berufsausbildung

Wenn Sie eine Fachkraft mit Berufsausbildung sind und in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung.

Beratung zur Einreise ausländischer Fachkräfte

Wenn Ihr Unternehmen ausländische Fachkräfte beschäftigen möchte, beraten wir Sie zu den Einreisemöglichkeiten sowie dem Anerkennungsverfahren.

Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Wenn Sie ein Studium außerhalb Deutschlands absolviert haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Beschäftigung beantragen.

Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierung als Ärzt*in

Wenn Sie eine ausländische Qualifikation als Ärzt*in haben und eine Approbation oder Berufserlaubnis erwerben wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.

Beratung von Pflegefachkräften aus dem Ausland

Sie sind im Ausland in der Pflege tätig oder haben Ihre Pflegeausbildung im Ausland abgeschlossen?

Aufenthaltserlaubnis – Werkvertragsarbeitnehmende

Sie sind Ausländer*in und werden von Ihrem Unternehmen als Werkvertragsarbeitnehmer*in nach Deutschland entsandt? Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.

Aufenthaltserlaubnis – Arbeitsplatzsuche

Die Arbeitsplatzsuche ist für Personen, die sich bereits in Deutschland aufhalten.

Aufenthaltserlaubnis – Chancenkarte

Die Chancenkarte ist für ausländische Personen, die in Deutschland eine Arbeit oder Maßnahmen zur Anerkennung einer Berufsqualifikation suchen.

Aufenthaltserlaubnis – Doktoranden

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und ein Promotionsstudium in München absolvieren möchten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnis – Personen im Beamtenverhältnis

Wenn Sie als Beamter*in für einen deutschen Dienstherrn arbeiten, wird Ihnen zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.