Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauen in Überschwemmungsgebieten

Für das Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen in einem ermittelten und kartierten Überschwemmungsgebiet ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.

Benötigte Unterlagen

Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung bitten wir um Einreichung des nachfolgenden Antragsformulars unter Beifügung der im Formular aufgeführten Unterlagen. Zudem ist der Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung des Bauvorhabens einzureichen.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen bis zu drei Monate, je nach Komplexität des Falls.

Gebührenrahmen

Bis 0,6 Prozent der Bausumme, abhängig vom Aufwand der Bearbeitung.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Paragrafen 76 bis 78 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Artikel 46 und 47 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Überschwemmungsgebietsverordnungen

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Montag bis Donnerstag
9.30 bis 15

Freitag
9.30 bis 13 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung

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