Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauen in Überschwemmungsgebieten
Für das Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen in einem ermittelten und kartierten Überschwemmungsgebiet ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.
Benötigte Unterlagen
Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung bitten wir um Einreichung des nachfolgenden Antragsformulars unter Beifügung der im Formular aufgeführten Unterlagen. Zudem ist der Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung des Bauvorhabens einzureichen.
Rechtliche Grundlagen
Paragrafen 76 bis 78 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Artikel 46 und 47 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Überschwemmungsgebietsverordnungen
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Bayerstraße 28a
80335 München
Adresse
Bayerstraße 28a
80335 München
Montag bis Donnerstag
9.30 bis 15
Freitag
9.30 bis 13 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung