Qualifizierungsberatung und Qualifizierungsbegleitung

Wenn Ihre ausländische Qualifikation teilweise anerkannt ist, begleiten wir Sie auf dem Weg zur vollen Anerkennung.

Beschreibung

Unser Beratungsangebot:

  • Wir beraten Sie zu den Qualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen der Anerkennung von ausländischen beruflichen Qualifikationen
  • Wir erklären Ihnen vorliegende Bescheide des Anerkennungsverfahrens
  • Wir begleiten Sie bei Bedarf auf dem Weg zur vollen Anerkennung Ihres Abschlusses
  • Wir klären mit Ihnen die Finanzierung
  • Im Falle eines negativen Bescheides suchen wir mit Ihnen nach Alternativen

Die Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen berät Sie telefonisch, per E-Mail, persönlich und per Video.

Ihr Weg zur Beratung:

  1. Registrieren Sie sich bitte online für die Anerkennungsberatung: Registrierung für die Anerkennungsberatung
  2. Sie bekommen eine E-Mail als Bestätigung, dass Ihre Registrierung   angekommen ist.
  3. Die Qualifizierungsberatung nimmt Kontakt mit Ihnen auf. Bitte beachten Sie, dass es zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene ausländische berufliche Qualifikation (Studium oder Ausbildung)
  • Bescheid über eine (teilweise) Anerkennung ist bereits vorhanden
  • Wohnsitz in München oder im MVV-Bereich

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes Beratungsformular
  • Diplome, Zeugnisse und Zertifikate (wenn vorhanden)
  • Bescheid über eine (teilweise) Anerkennung

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Abteilung Migration, Integration, Teilhabe
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen /
MigraNet (Internationale Fachkräfte)

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Abteilung Migration, Integration, Teilhabe
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen /
MigraNet (Internationale Fachkräfte)

Franziskanerstraße 8
81669 München

Fax: +49 89 233-40683

Adresse

Franziskanerstraße 8
81669 München

Beratung von nur nach individueller Terminvereinbarung.

Telefonische Sprechzeiten:

Dienstag von 11 bis 12 Uhr
Mittwoch von 15 bis 16 Uhr
Donnerstag von 14 bis 15 Uhr

Bei Vorsprachen besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Beratung nur nach individueller Terminvereinbarung.

Telefonische Sprechzeiten:

Dienstags von 11 bis 12 Uhr und Donnerstags von 14 bis 15 Uhr

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Ähnliche Leistungen

Aufenthaltserlaubnis – Personen im Beamtenverhältnis

Wenn Sie als Beamter*in für einen deutschen Dienstherrn arbeiten, wird Ihnen zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.

Aufenthaltserlaubnis – Qualifikationsanerkennung

Wenn Sie eine Anerkennung zur vollständigen Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation durchführen möchten, können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.