eID-Karte (EU/EWR)
Staatsangehörige aus einem EU-Staat (außer Deutschland) oder Norwegen, Island, Liechtenstein können eine eID-Karte beantragen.
Beschreibung
Die eID-Karte im Scheckkartenformat ist 10 Jahre gültig. Sie enthält kein Lichtbild und keine Unterschrift. Die eID-Karte enthält einen Datenchip mit den persönlichen Daten sowie der Anschrift. Sie ist ausschließlich für den Online-Einsatz gedacht und kann nicht als Ausweis- oder Reisedokument genutzt werden.
Sollten Sie sehbeeinträchtigt sein, können Sie für Ihre e-ID-Karte einen transparenten Aufkleber mit den Braille-Zeichen "ad" (für Ausweisdokument) bekommen. Sie können ihn bei uns bestellen, wenn Sie Ihre e-ID-Karte beantragen oder abholen. Den Braille-Aufkleber erhalten Sie jederzeit auch nachträglich. Rufen Sie dazu beim Bürgerbüro-Servicetelefon unter 089/ 233-96000 an oder benutzen Sie unser Kontaktformular.
Sie müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen.
Für den Besuch in unseren Bürgerbüros müssen Sie einen Termin vereinbaren.
Voraussetzungen
- Sie sind älter als 16 Jahre.
- Sie sind aus einem EU-Staat oder Norwegen, Island, Liechtenstein.
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
Benötigte Unterlagen
- nationale Identitätsdokumente im Original (ID-Karte/Personalausweis, Reisepass)
- die Gebühren sind bei Antragstellung vollständig zu entrichten
Fragen & Antworten
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte ermöglicht Ihnen den Zugang zu digitalen deutschen Verwaltungsleistungen und Sie können sich mit ihr im Internet und an Automaten/ Selbstbedienungsterminals identifizieren.
Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und sich entsprechend legitimieren.
Nein. Der von der Bundesdruckerei GmbH angebotene Online-Dienst "Pin-Rücksetzbrief" wurde zum 29.12.2023 eingestellt. Zum Zurücksetzen der Pin müssen Sie persönlich mit der eID-Karte in einem Bürgerbüro vorsprechen.
Die Informationen finden Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Sollten Sie sehbeeinträchtigt sein, können Sie für Ihre eID-Karte einen transparenten Aufkleber mit den Braille-Zeichen "ad" (für Ausweisdokument) bekommen. Sie können ihn bei uns bestellen, wenn Sie Ihre eID-Karte beantragen oder abholen. Den Braille-Aufkleber erhalten Sie jederzeit auch nachträglich. Rufen Sie dazu beim Bürgerbüro-Servicetelefon unter 089/ 233-96000 an oder schreiben Sie eine E-Mail an: buergerbuero.kvr@muenchen.de
Ja, bei einem Umzug muss die Adresse auf dem Chip der eID-Karte geändert werden. Dazu muss die eID-Karte im Original in einem Bürgerbüro vorgelegt werden.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Orleansplatz
Internet
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Fax: +49 89 233-49401
Adresse
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Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze