Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen
Die Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen ist für Personen, die im Angestelltenverhältnis oder selbständig als Geschäftsführer*in tätig werden.
Beschreibung
Mit einem Visum beziehungsweise der Aufenthaltserlaubnis als Geschäftsführer*in, können Sie als Geschäftsführer*in bei der Firma tätig werden, die auf Ihrem Aufenthaltstitel vermerkt ist (zum Beispiel auf dem Zusatzblatt).
Visumverfahren:
Wenn Sie einem Drittstaat ( nicht der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz) angehören, brauchen Sie für die Einreise zum Zweck der Beschäftigung in der Regel ein Visum, welches bei der Deutschen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Das Visum ist für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika nicht erforderlich.
EU- / EWR-Bürger*innen brauchen kein Visum, keine Aufenthaltserlaubnis und keine Arbeitserlaubnis.
Nach der Einreise:
Sie müssen zuerst Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden.
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis:
Bevor Ihr Visum abläuft, müssen Sie die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Können Sie zu diesem Zweck visafrei einreisen, müssen Sie den Antrag innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise stellen.
Für die Beantragung senden Sie uns bitte Ihr Antragsformular sowie die benötigten Unterlagen online oder per Post zu. Nach Absenden Ihres Online-Antrags können Sie ein ausgefülltes Dokument als PDF für Ihre Unterlagen herunterladen. In dem Dokument wird Ihnen die Antragstellung und die Erlaubnis/ Fortgeltung Ihres bisherigen Aufenthalts bestätigt. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
Die Voraussetzungen und benötigten Unterlagen unterscheiden sich je nachdem, ob Sie gesellschaftende*r Geschäftsführer*in (selbständig) sind oder als angestellte*r“ Geschäftsführer*in beschäftigt werden.
Voraussetzungen
Für die Tätigkeit als Geschäftsführer*in brauchen Sie keinen Hochschulabschluss, aber Sie müssen mit Ihrer Vorbildung in der Lage sein, die Tätigkeit auszuführen.
Zu den Tätigkeiten geschäftsführenden Person gehört beispielsweise folgendes:
- Gewährleistung eines gewinnorientierten und effizienten Geschäftsablaufs
- Entwicklung von Investitions- und Kostenplänen
- Festlegen von Gewinn- und Umsatzerwartungen
- Organisation des Tagesgeschäftes
- Treffen von Entscheidungen im Personalwesen
- Führen von Kassenbüchern und Jahresabschluss
- Beteiligung im Marketing
- Bonitätsprüfung von Geschäftspartner*innen
- Nachkalkulieren von größeren Angeboten
- Erhaltung des Stammkapitals:Ein*e Geschäftsführer*in ist dafür verantwortlich, dass das Vermögen, welches zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlich ist, nicht an die Gesellschafter*innen ausgezahlt wird
- Repräsentation des Unternehmens
- Abgabe einer ordnungsgemäßen Steuererklärung
Angestellte Geschäftsführende:
Diese Aufenthaltserlaubnis ist nur für angestellte Geschäftsführende, die weniger als 50 Prozent der Anteile innehaben.
Selbständige Geschäftsführende:
Sie sind selbständige*r Geschäftsführer*in, wenn Sie zugleich Geschäftsführer*in der Gesellschaft sind und mindestens 50 Prozent der Anteile innehaben.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sind:
- Ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionaler Bedarf
- Eine positive Auswirkung auf die Wirtschaft
- Eine gesicherte Finanzierung (durch Eigenkapital oder Kreditzusage)
Benötigte Unterlagen
- Anmeldung des Hauptwohnsitzes in München
- Vollständig ausgefülltesAntragsformular
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Biometrisches Passfoto(erst beim Termin, Fotoautomaten finden Sie auch in der Ausländerbehörde)
- Gültiges Visum zur Einreise (soweit erforderlich)
- Nachweis über Krankenversicherung (Versicherungskarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder die Versicherungs-Police einer privaten Krankenversicherung)
- Nachweise von Ausbildungen und Qualifikationen, zum Beispiel Zeugnisse und Diplome (bei ausländischen Unterlagen gegebenenfalls durch Vorlage von beglaubigten deutschen Übersetzungen und gegebenenfalls förmlichen Anerkennungen). Die Geschäftsführer*innentätigkeit ist an keine konkrete Qualifikation gebunden, jedoch erfordern die Aufgaben und die Haftungspflichten durchaus ein gewisses Maß an Qualifikation, insbesondere eine berufliche Erfahrung
- Nachweis über Deutschkenntnisse Level B1
- Aktueller Handelsregisterauszug, aus dem die Anteilsverteilung und die bereits vorhandenen Geschäftsführer*innen ersichtlich sind und die eventuell enthaltenen Einträge zu Generalvollmacht und zur Prokura
- Gesellschaftervertrag (einschließlich der Liste der Gesellschafter*innen)
- Nachweis über eine angemessene Altersversorgung bei Personen, die älter als 45 Jahre sind. Diese orientiert sich an Rentenberechnung der deutschen Rentenversicherung.
weitere Unterlagen:
Angestellte Geschäftsführende:
- Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
- Anstellungsvertrag als Geschäftsführer*in mit Angaben zur Höhe des Gehalts
- Vollständig ausgefüllte Versicherung zur Ausübung der Beschäftigung (nur bei Erstantrag, bitte zusammen mit dem Anstellungsvertrag hochladen)
Selbständige Geschäftsführende:
- Ausführlicher Lebenslauf
- vollständiges Unternehmenskonzept (Businessplan; weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Fragen & Antworten")
- Unternehmensbilanz oder Stellungnahme durch Steuerberatung als Nachweis des Unternehmenserfolgs und der finanziellen Solvenz des Unternehmens
- Personalspiegel
Bitte reichen Sie uns die oben genannten Unterlagen möglichst aktuell und übersichtlich ein. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können zu einer negativen Entscheidung führen.
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Fragen & Antworten
Sie können sich auf der Seite Anerkennung in Deutschland informieren, wo Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen können.
Eine Beschäftigung ist eine nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Die Erwerbstätigkeit umfasst sowohl die Beschäftigung als auch die selbständige und freiberufliche Tätigkeit.
Eine qualifizierte Berufsausbildung liegt vor, wenn es sich um eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf handelt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist.
- Beschreibung Ihrer Geschäftsidee
- Gründerprofil / Gründungsteam (Einschätzung Ihrer fachlichen und persönlichen Voraussetzungen, Branchenerfahrungen)
- Markteinschätzung (Marktpotential, Zielgruppe)
- Eine Branchenstrukturanalyse als Grundlage der Wettbewerbssituation (Konkurrentenanalyse, Stärken- und Schwächenanalyse - SWOT)
- Standortanalyse
- Unternehmensorganisations- und Personalmanagement (Rechtsformwahl, Aufgabenorganisation (Organigramm), Ablauforganisation, Personalstruktur)
- Weitere Angaben und Nachweise zu den im Businessplan gemachten Angaben
- Risikoanalyse
- Finanzwirtschaftliche Planungen und Liquiditätsplanung (Investitions- und Kapitalbedarfsplanung, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für drei Jahre, Personalentwicklungsplanung mit Informationen zu Zeitplan und Anzahl geplanter Arbeitsplätze und Ausbildungsplätzen)
- Detaillierte Erläuterung der in der Finanzplanung veranschlagten Umsatz-, Aufwands- und Gewinnzahlen, Erklärung der vorgestellten Kalkulationsgrundlagen
- Eigenkapitalnachweise oder Finanzierungsnachweise für den genannten Kapitalbedarf (zum Beispiel Kontoauszüge, Finanzierungszusagen, Bankbestätigungen; Business-Angels, Fremdkapital)
- Bei Personaleinstellung: Stellenprofil mit detaillierten Angaben zum Anforderungsprofil, Aufgabenbereich, Vergütung, Eintrittsdatum, Teil-/ Vollzeit
- Geschäftskontakte im In- und Ausland, Art und Ausmaß von deren Einbindung (soweit vorhanden), zum Beispiel Absichtserklärungen, Vorverträge, Auftragsbestätigungen; Hierzu Auftragsabsichten, Referenzschreiben und Empfehlungsschreiben aus In- und Ausland
- Informationen zum Beitrag des Vorhabens für Innovation und Forschung
Rechtliche Grundlagen
§§ 18a, 18b, 18g, 19c, 21 AufenthG
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