Meldung von freiem Wohnraum

Sobald absehbar ist, dass eine öffentlich geförderte Wohnung frei wird, muss der Verfügungsberechtigte (Vermieter*in) dies dem Amt für Wohnen und Migration mitteilen

Beschreibung

Sobald voraussehbar ist, dass eine öffentlich geförderte Wohnung bezugsfertig oder frei wird, hat die*der Verfügungsberechtigte (Vermieter*in) dies dem Amt für Wohnen und Migration mitzuteilen. Dabei muss auch der voraussichtliche Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder des Freiwerdens mitgeteilt werden. Die Freimeldung der Wohnung erfolgt über SOWON.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Grundlagen

Art. 3 Abs.1 BayWoBindG i.V.m. Art. 16. Abs. 2 BayWoFG

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Soziale Wohnraumversorgung

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Soziale Wohnraumversorgung

Werinherstraße 89
81541 München

Adresse

Werinherstraße 87
81541 München

Lagehinweis: Haus 24, 1. OG

Montag: 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 8.30 bis 12 Uhr und 15 bis 17 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr

Telefonische Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag: 9.30 bis 15 Uhr
Freitag: 9.30 bis 12.30 Uhr

Ähnliche Leistungen

Geförderte Wohnung (sogenannte Sozialwohnung)

Wenn Sie in München eine geförderte Wohnung brauchen, müssen Sie einen Antrag stellen. Eine Wohnung können Sie dann über die Internetplattform SOWON suchen.

Mietberatung

Mieter*innen und Vermieter*innen sowie städtische Dienststellen und externe Behörden können sich kostenlos rund um das Mietverhältnis beraten lassen.

Wohngeld Negativbescheinigung

Eine Negativbescheinigung benötigen Sie als Wohngeldempfänger*in bei einem Umzug.

Zulässige Miethöhe bei geförderten Wohnungen

Mieter*innen von geförderten Wohnungen (sogenannten Sozialwohnungen) erhalten Auskunft über die zulässige Miethöhe.

Vollzug der Zweckentfremdungssatzung

Durch die Zweckentfremdungssatzung sollen alle Maßnahmen verhindert werden, die dem Wohnungsmarkt Wohnraum entziehen.

Wohnungsbörse

Mit der digitalen Wohnungsbörse trägt das Sozialreferat dazu bei, vorhandenen Wohnraum sinnvoll und effizient zu nutzen.

Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust (Wohnungssicherung)

Beratung und Hilfe für Münchner Bürger*innen, deren Mietverhältnis durch Kündigung oder Räumungsklage, bedroht ist.

Mietspiegel – Überprüfung von Mieterhöhungen

Der Mietspiegel gibt eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete im Stadtgebiet München. Eine Mieterhöhung muss nach dem Mietspiegel begründet werden.

Ablauf der Mietpreis- und Belegungsbindung von geförderten Wohnungen

Mieter*innen von geförderten Wohnungen (sogenannten Sozialwohnungen) erhalten Auskunft über den Zeitpunkt des Ablaufs der Mietpreis- und Belegungsbindung.

Wohngeld – Mietzuschuss für Mietwohnungen

Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihrer Miete beantragen.