Baurecht für über 950 neue Wohnungen
Am Otto-Hahn-Ring in Neuperlach sollen rund 725 neue Wohnungen entstehen, in der sogenannten Hirmerei in Allach wird ein Quartier mit rund 230 Wohnungen geplant.
Baurecht für 725 Wohnungen am Otto-Hahn-Ring
In Neuperlach sollen auf einem ehemaligen Firmenparkplatz des Siemensareals rund 725 neue Wohnungen sowie zwei Kindertagesstätten entstehen. Mit dem neuen Bebauungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplans hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats den Weg für das etwa 7,3 Hektar große Wohngebiet geebnet.
Geplant sind kompakte und flächenschonende Gebäude mit unterschiedlichen Wohnformen und -typologien für verschiedene Bevölkerungs- und Einkommensgruppen. 30 Prozent der neuen Wohnungen werden im geförderten Wohnungsbau und zehn Prozent im preisgedämpften Wohnungsbau errichtet. Die städtebauliche Grundfigur bilden drei differenzierte, überwiegend fünfgeschossige Blöcke mit punktuellen, bis zu achtgeschossigen Hochpunkten. Die Blöcke stufen sich nach Norden ab, zu einem neuen, großzügigen Grünraum. Im Südwesten setzt ein zwölfgeschossiges Hochhaus einen städtebaulichen Akzent und bildet den Übergang zum Siemens-Areal. Entlang des Otto-Hahn-Rings und der Carl-Wery-Straße sind in den straßenseitigen Erdgeschossen Läden, Gastronomie, Gewerbe und auch Gemeinschaftsräume vorgesehen.
Entwickelt wurde der Bebauungsplan auf Basis des Entwurfs von Professor Biedermann Architekten, München, mit Mathias Wolf Landschaftsarchitekt, Fürstenfeldbruck.
Hirmerei: Baurecht für über 230 Wohnungen auf den Weg gebracht
Im heutigen Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2164 als Satzung beschlossen worden. In der sogenannten Hirmerei am nordwestlichen Stadtrand soll ein Quartier mit etwa 230 neuen Wohnungen, einer Kindertageseinrichtung und wohnverträglichem Gewerbe wie Gastronomie und Einzelhandel entstehen.
Grundlage der städtebaulichen Planung ist der Siegerentwurf aus dem vorangegangen Realisierungswettbewerb von Palais Mai, München, zusammen mit Grabner Huber Lipp, Freising. Der Entwurf sieht für das etwa 1,2 Hektar große Gebiet ein kompaktes Wohnviertel auf dem annähernd dreieckigen Grundstück zwischen Eversbusch-, Otto-Warburg-Straße und den Gleisen der S-Bahn-Linie 2 vor. Ein kompakter Gebäudekomplex umgibt unterschiedlich geformte sowie ineinander übergehende geschützte Innenhöfe. Nördlich und südlich befinden sich öffentliche Grünflächen im Umfang von etwa 0,5 Hektar, die ebenfalls über teilweise transparente Lärmschutzwände geschützt werden.
Das Bauvorhaben in Allach liegt nur wenige hundert Meter südlich des S-Bahnhofs Karlsfeld und in unmittelbarer Nähe einer Bushaltestelle, es ist also sehr gut mit dem ÖPNV erreichbar. Das Gebäude soll vier- bis sechsgeschossig werden, in Richtung der von Ein- und Mehrfamilienhäusern gesäumten Eversbuschstraße sind als Übergang dreigeschossige Bauteile geplant. Die Flachdächer sollen, wie auch Teile der Fassaden, begrünt werden und gemeinschaftlich nutzbare, barrierefrei erreichbare Dachgärten aufweisen. Darüber hinaus soll Photovoltaik untergebracht werden. Die Hirmerei selbst ist autofrei konzipiert, die Fahrzeuge der Bewohner*innen finden in einer Tiefgarage Platz. Im Norden des Quartiers ist Platz für Gastronomie, im Süden für eine Kindertagesstätte mit zwei Krippen- und zwei Kindergartengruppen. Es soll Gemeinschaftsräume und eine Mobilitätszentrale geben.
Der Baubeginn soll Mitte des Jahres 2025 erfolgen. Die ersten Bewohner*innen werden voraussichtlich ab dem Jahr 2028 einziehen.
Sektorale Bebauungspläne für bezahlbaren Wohnraum
Außerdem hat sich der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats heute mit mehreren sogenannten sektoralen Bebauungsplänen befasst, um dem angespannten Wohnungsmarkt in München ein Stück entgegenzuwirken. Es handelt sich dabei um ein rechtliches Instrument, das die Möglichkeiten zur Schaffung geförderter Wohnungen erweitert, indem bei noch nicht realisiertem Wohnbaurecht geförderter Wohnraum in einer Größenordnung von bis zu 40 Prozent vorzusehen ist. Im Besonderen trifft das auf Stadtgebiete mit umliegender Wohnbebauung zu.
Konkret wird im Fall des Baugebiets Gallmayerstraße in Haidhausen mit dem heute gefassten Satzungsbeschluss für bestehendes, bislang nicht realisiertes Wohnbaurecht ein Anteil von 40 Prozent geförderter Wohnraum festgesetzt. Für das Geviert südlich des Rosenheimer Platzes und der Rosenheimer Straße, zwischen Franziskanerstraße, Schleibingerstraße und Gallmayerstraße, lag kein qualifizierter Bebauungsplan vor. Nun kommt der sektorale Bebauungsplan Nr. 2185 zur Anwendung.
Für die Grundstücke in der Maxvorstadt zwischen Schellingstraße, Luisenstraße, Arcisstraße und Heßstraße wurde der sektorale Bebauungsplan Nr. 2199 aufgestellt. Aufgrund der Schließung des dort angesiedelten Diakoniewerkes entstand Handlungsbedarf. Eine an dieser Stelle zulässige und gegebenenfalls entstehende Wohnbebauung soll zukünftig einen deutlichen Anteil an geförderten Wohnungen aufweisen.
Auch für den Bereich Kapuzinerstraße in der Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kommt ein sektoraler Bebauungsplan (Nr. 2198) zur Anwendung. Der Aufstellungsbeschluss wurde gefasst, da in diesem Bereich noch nicht ausgeschöpfte Wohnbaupotentiale liegen, die im Falle der Umsetzung auch einen Anteil an geförderten Wohnungen aufweisen werden.
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