Wertgutachten
Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen, Erbbaurechten und sonstigen Rechten an Immobilien
Wie erhalte ich ein Wertgutachten?
Der Gutachterausschuss fertigt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen, Erbbaurechten und sonstigen Rechten an Immobilien für
- Eigentümer
- Erbbauberechtigte
- Inhaber anderer Rechte und Pflichtteilsberechtigte
- Behörden
- Gerichte
Die Gutachten werden i.d.R. von einem Dreiergremium erstellt, dessen Zusammensetzung von Fall zu Fall wechselt. Dem Gutachtergremium gehören meist zwei ehrenamtliche Sachverständige an. Dadurch sind Unabhängigkeit und hohe fachliche Kompetenz gewährleistet.
Für die Erstellung eines Gutachtens werden Gebühren und Auslagen gem. § 15 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) erhoben. Eine grobe Übersicht über die Gebühren finden Sie auf der Rückseite des Antragsformulars.
FAQ
Die Bearbeitungszeit für die Erstellung eines Gutachtens bemisst sich nach der Auftragslage, dem Umfang und der Komplexität der jeweiligen Gutachten, die der Gutachterausschuss aktuell bearbeitet. Grundsätzlich kann von einer Bearbeitungszeit von mindestens 6 Monaten ausgegangen werden.
Die voraussichtliche Bearbeitungszeit für Ihr Gutachten teilt Ihnen der Gutachterausschuss nach Einreichung Ihres Antrags mit.