Wahlvorschläge für die Migrationsbeiratswahl einreichen

Am 22. November 2026 findet die Migrationsbeiratswahl statt.

Wichtige Eckdaten

  • In dieser Frist können Sie Ihren Wahlvorschlag beim Wahlamt einreichen:
    • Beginn: Montag, 7. September 2026 (76. Tag vor der Wahl)
    • Ende: Freitag, 25. September 2026 um 12 Uhr (58. Tag vor der Wahl)

Wenn der Wahlvorschlag zu früh oder zu spät eingereicht wird, ist er ungültig.

  • Falls etwas in den Unterlagen fehlt oder noch Informationen benötigt werden, bekommen die beauftragten Personen eine Information (Mängelmitteilung) und müssen sich darum kümmern. Fehler (Mängel) müssen bis spätestens Donnerstag, 1. Oktober 2026 um 12 Uhr (52. Tag vor der Wahl) behoben sein.
  • Am Freitag, den 2. Oktober 2026 (51. Tag vor der Wahl) entscheidet dann der Wahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge. Die Sitzung ist öffentlich.
  • Gegen Entscheidungen des Wahlausschusses, bei dem Wahlvorschläge ganz oder teilweise abgelehnt werden, kann die beauftragte Person des Wahlvorschlags bis Montag, den 5. Oktober 2026, 12 Uhr (48. Tag vor der Wahl) Einwände erheben.
  • Über diese Einwände entscheidet der Wahlausschuss am Mittwoch, den 7. Oktober 2026 (46. Tag vor der Wahl).

1. Wahlvorschlag

  • Gruppen aus wahlberechtigten Personen (sogenannte Wählergruppen):
    • Die Gruppe muss mindestens drei Personen haben.
    • Eine Person muss die Gruppe leiten.
  • Arbeitnehmerorganisationen oder Verbände der freien Wohlfahrtspflege

Wichtig: Einzelpersonen dürfen nicht teilnehmen!

  • Eine Liste darf maximal 40 Personen bzw. Nennungen enthalten.
  • Personen dürfen auch dreifach oder zweifach auf der Liste stehen (Mehrfachnennungen). Wenn mit Mehrfachnennungen gearbeitet wird, reduziert sich die Anzahl der Personen, die der Wahlvorschlag enthalten darf, entsprechend (maximal 40 Nennungen).

Wichtig: Bei Mehrfachnennungen bitte die absteigende Reihenfolge beachten. Immer zuerst die Dreifachnennungen, dann die Zweifachnennungen und zum Schluss die Einfachnennungen.

  • Zusätzlich können Sie Ersatzleute benennen.

  • Jeder Wahlvorschlag steht mit einem Namen (Kennwort) oben auf dem Stimmzettel.
  • Zusätzlich kann eine Kurzbezeichnung mit angegeben werden.
  • Organisationen und Verbände müssen ihren offiziellen Namen verwenden.
  • Wählergruppen dürfen ihren Namen selbst festlegen.

Wichtig: Es darf kein Name einer Partei oder anderer verwechslungsfähiger Name (Firmennamen und Abkürzungen wie „ADAC“, „AAA“ oder „FCB“ sind nicht zulässig) genutzt werden.

Im Wahlvorschlag benannt werden darf, wer am 22. November 2026 (Wahltag)

  • 18 Jahre alt ist,
  • ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit hat,
  • seit mindestens sechs Monaten in München wohnt (egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz) und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Auch deutsche Staatsangehörige können in den Wahlvorschlag aufgenommen werden, wenn sie

  • außerdem einen ausländischen Pass haben oder

  • den deutschen Pass noch nicht länger als 12 Jahre haben
    (Einbürgerung nach dem 22. November 2014). Bitte geben Sie auch Ihre Einbürgerungsurkunde ab.

Wichtig: Hier ist ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis nötig.

Pflichtangaben:

  • Familienname
  • Vorname
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit (nur eine, die auf dem Stimmzettel stehen soll)
  • Beruf oder Stand
  • Adresse

Zusätzliche Angaben:

  • Akademischer Grad (Nachweis erforderlich)
  • Kommunale Ehrenämter (zum Beispiel: Stadträtin, Stadtrat)

2. Beauftragte

  • Jeder Wahlvorschlag braucht eine beauftragte Person und eine Stellvertretung.
  • Diese dürfen auch selbst Bewerber*in sein.
  • Sie sind die alleinigen Ansprechpersonen für die Wahlleitung.
  • Sie sind zum Beispiel für die Mängelbeseitigung verantwortlich.
  • Nur sie können Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Wahlvorschlag treffen.

Wichtig: Mitteilungen durch Bewerber*innen darf das Wahlamt nicht bearbeiten.

3. Aufstellungsversammlung

  • Brauchen keine Aufstellungsversammlung.
  • Können ihre Liste „frei“ aufstellen.

  • Brauchen die Aufstellungsversammlung nur, wenn es zu Wahlen in der Organisation eine Vorschrift in der Satzung oder eine sonstige Regelung gibt.
  • Müssen nach der Versammlung das Protokoll (Niederschrift) mit abgeben.

4. Erforderliche Unterlagen/ Formulare

WICHTIG: Die Unterlagen können Sie nicht online oder per E-Mail einreichen! Die Unterlagen müssen im Original (keine Kopie!) eingereicht werden.

Für einen Wahlvorschlag müssen folgende Unterlagen/ Formulare eingereicht werden:

  1. Formular „Wahlvorschlag“ - siehe Nr. 4.2
  2. Formular „Unterstützungsliste“ - siehe Nr. 4.3
  3. Formular „Zustimmungserklärung“ für jede bewerbende Person - siehe  Nr. 4.4
  4. Formular „Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für die Wählbarkeit“ für bewerbende Personen, die den Hauptwohnsitz nicht in München haben siehe Nr. 4.5
  5. Formular „Aufnahme in das Wählerverzeichnis“ für bewerbende Personen, die (auch) die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen - siehe Nr. 4.6
  6. Formular „Aufstellungsversammlung“ für Wahlvorschläge von Organisationen und Verbänden - siehe Nr. 4.7

  • Es wird der Name des Wahlvorschlags eingetragen.
  • Es werden die beauftragten Personen des Wahlvorschlags benannt.
  • Es werden alle bewerbenden Personen und deren Angaben, die auf dem Stimmzettel aufgenommen werden sollen, angegeben.
  • Nur die Angaben, die in diesem Formular angegeben sind, können auf dem Stimmzettel aufgenommen werden. 

  • Jeder Wahlvorschlag braucht die Unterschriften von 40 wahlberechtigten Personen (sogenannte Unterstützungsunterschriften).
  • Bevor Sie Unterschriften sammeln, müssen die Bewerber*innen und der Name für den Wahlvorschlag feststehen.
  • Sie können die Unterschriften „frei“ sammeln.

Wichtig: Der Name für den Wahlvorschlag muss oben auf der Unterschriftenliste stehen. Sonst sind die Unterschriften ungültig!

Welche Regeln sind dabei zu beachten?

  • Sie dürfen nur das vorgeschriebene Formular der Wahlleitung verwenden.
  • Alle Angaben müssen vollständig und leserlich sein.
  • Jede Person darf nur für einen Wahlvorschlag unterschreiben.
  • Wer selbst Bewerber*in ist, darf nicht unterschreiben.

  • Bewerber*innen müssen das Formular vollständig ausfüllen und persönlich unterschreiben.
  • Nur mit dieser Zustimmung darf der Name auf die Liste.
  • Jedes Formular muss im Original vorliegen. Kopien oder eingescannte Formulare sich nicht gültig.
  • Die Adresse und das Geburtsdatum werden nicht veröffentlicht.

  • Das Formular wird nur für bewerbende Personen benötigt, die in München keinen Hauptwohnsitz haben.
  • Die Bescheinigung wird von der Gemeinde ausgestellt, in der der Hauptwohnsitz besteht.

  • Das Formular wird von bewerbenden Personen benötigt, die eingebürgert wurden und nur noch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, wenn die Einbürgerung noch nicht länger als 12 Jahre zurückliegt (Einbürgerung nach dem 22. November 2014).
  • Zudem wird das Formular von bewerbenden Personen benötigt, die neben mindestens einer ausländischen Staatsbürgerschaft auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

  • Jeder Wahlvorschlag braucht die Unterschriften von 40 wahlberechtigten Personen (sogenannte Unterstützungsunterschriften).
  • Die Niederschrift über die Aufstellungsversammlung muss nur eingereicht werden, wenn es sich bei Ihrem Wahlvorschlag um eine Organisation oder einen Verband handelt. In dem Fall brauchen Sie die Aufstellungsversammlung nur, wenn es zu Wahlen in der Organisation eine Vorschrift in der Satzung oder eine sonstige Regelung gibt.

5. Einreichung

Wenn Sie den Wahlvorschlag persönlich einreichen wollen, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin per E-Mail an wahlvorschlag.kvr@muenchen.de

Wenn Sie den Wahlvorschlag per Post einreichen wollen, schicken Sie ihn an folgende Adresse:

Kreisverwaltungsreferat

Wahlleitung Migrationsbeiratswahl GL/51

Ruppertstraße 19

80466 München

Wichtig: Reichen Sie Ihren Wahlvorschlag so früh wie möglich ein!

Sie haben eine Frage?

Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter. Schreiben Sie eine E-Mail an wahlvorschlag.kvr@muenchen.de.

Weitere Informationen zu Wahlen: www.muenchen.de/wahlen

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