Wärmewende für München
Die kommunale Wärmeplanung in München – Ein strategisches Planungsinstrument für die Wärmewende.
Der Münchner Wärmeplan
Als erste Kommune in Bayern hat die Landeshauptstadt München entsprechend dem Wärmeplanungsgesetz eine Wärmeplanung erarbeitet. Diese Planung berücksichtigt die aktuelle Wärmeversorgung im Stadtgebiet und gibt Auskunft über zukünftige klimaneutrale Versorgungsmöglichkeiten. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Ausbau und die Optimierung von Wärmenetzen (Fernwärme, Nahwärme). Zusätzlich wird außerhalb von Wärmenetzgebieten umfassend über die Möglichkeiten zur Nutzung von Umweltwärme informiert.
Damit die Wärmewende gelingt und das Ziel der Klimaneutralität erreicht wird, muss der Wärmebedarf in München sinken. Daher umfasst die Umsetzung der Wärmewende auch energetische Maßnahmen an Gebäuden. Industrie und Gewerbe werden ebenfalls in die Wärmeplanung einbezogen. Industrie und Gewerbe können durch die Bereitstellung unvermeidbarer Abwärme die Wärmeversorgung unterstützen.
Zeitplan der Wärmeplanung
Im Rahmen der Wärmeplanung wird die aktuelle Versorgung analysiert und Möglichkeiten zur Nutzung von regenerativen Wärmequellen erarbeitet.
Die kommunale Wärmeplanung trägt dazu bei, dass die Wärmeversorgung effizient, umweltfreundlich, bezahlbar und zukunftssicher ist. Sie erfolgt unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben, wirtschaftlicher Effizienz und ökologischer und sozialer Belange.
Gemäß dem Wärmeplanungsgesetz ist die Landeshauptstadt München verpflichtet, ihre Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2026 zu erstellen. Gemeinsam mit den Stadtwerken München und externen Expert*innen hat die Stadt München eine erste Version ihrer Wärmeplanung erstellt. Diese wurde durch den Stadtrat am 15. Mai 2024 beschlossen und steht seitdem allen Bürger*innen frei zur Verfügung.
Im Anschluss an den Stadtratsbeschluss bestand vom 3. Juni 2024 einen Monat lang für alle interessierten Bürger*innen und weitere Akteur*innen (Netzbetreiber*innen, Wärmeproduzent*innen, Wohnungswirtschaft) die Möglichkeit, sich an der Ausgestaltung der Wärmeplanung mit einer Stellungnahme zu beteiligen.
Am 5. Juli 2024 endete der Beteiligungszeitraum für die Wärmeplanung der Landeshauptstadt München. Die Stellungnahmen und die Weiterentwicklungen bei der kommunalen Wärmeplanung wurden im Rahmen der Beschlussvorlage zum Stadtratsbeschluss vom 27. November 2024 berücksichtigt.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, in dem der Plan regelmäßig weiterentwickelt wird, um sich an neue Gegebenheiten und Anforderungen anzupassen.
Ablauf der Wärmeplanung
Im ersten Schritt werden Wärmekennwerte für das Stadtgebiet ermittelt. Dafür werden Daten zu bestehenden Wärmeverbräuchen, Wärmeversorgungsarten und zur Energieinfrastruktur (Wärmenetz, Gasnetz) erhoben. Das ermöglicht eine Analyse der bestehenden Wärmeversorgung und der damit verbundenen Treibhausgasemissionen.
Im zweiten Schritt werden technisch und wirtschaftlich sinnvolle Potenziale aufgezeigt, die dazu beitragen, die Wärmeversorgung klimaneutral zu gestalten.
Hierbei werden sowohl dezentrale Versorgungsarten wie Wärmepumpen oder Abwärme als auch zentrale netzgebundene Versorgungsarten einbezogen. Im Moment basiert die Erzeugung der Münchner Fernwärme überwiegend auf fossilen Energieträgern. Daher ist die Umstellung der Fernwärme auf erneuerbare Energien ein zentrales Element der Wärmeplanung. Zusätzlich wird auch das Potenzial für eine Senkung des Wärmebedarfs durch energetische Sanierung der Gebäude analysiert.
Durch den Abgleich von Wärmebedarfen und Potenzialen werden im Stadtgebiet geeignete Wärmeversorgungsarten identifiziert und in Eignungsgebieten dargestellt. Ziel der Unterteilung der Stadt in Eignungsgebiete ist es, einen Orientierungsrahmen für zukünftige Versorgungsarten und verfügbare Wärmequellen zu schaffen.
Derzeit werden folgende Gebiete im Wärmeplan ausgewiesen und im städtischen Geoportal frei zugänglich veröffentlicht:
- Fernwärmeverdichtungsgebiete
- Fernwärmeerschließungsgebiete ab 2025
- Wärmenetzuntersuchungsgebiete
- Eignungsgebiete mit dezentraler Wärmeversorgung
- Grundwasserwärmepumpen
- Erdwärmekollektoren
- Luftwärmepumpen
- Gebiete mit Fokus auf energetischer Sanierung
- Prüfgebiete mit Bedarf an tiefergehenden Konzepten und Planungen zur geeigneten Wärmeversorgung
- Sondernutzung, Industrie oder Gewerbe
- Gebiete mit geringem oder keinem Wärmebedarf.
Hinweis: In einem Eignungsgebiet können oft mehrere Versorgungsalternativen bestehen. Diese sind im Geoportal ersichtlich (Login mit BayernID notwendig). Der dort einsehbare Münchner Wärmeplan bietet eine unverbindliche Orientierungshilfe und liefert erste Vorschläge, wie sich die meisten Gebäude zukünftig mit Wärme aus erneuerbaren Quellen versorgen können.
Der Wärmeplan stellt keine Verpflichtung für Gebäudeeigentümer*innen dar, ein bestimmtes Heizsystem einzubauen oder zu nutzen. Ebenso auch keinen Anspruch auf eine bestimmte Wärmeversorgung durch die Landeshauptstadt München oder ein Energieversorgungsunternehmen. Der Wärmeplan ersetzt auch keine individuelle, projektbezogene Planung.
Hier finden Sie nähere Infos zu dezentralen Versorgungslösungen und zu Wärmenetzen.
Weitere Informationen zum Zielszenario finden sich in Dokument "Wärmestrategie München (Abschlussbericht)".
Hinweis: Nach der Veröffentlichung des Abschlussberichts haben sich grundlegende Änderungen bei der Ableitung der Eignungsgebiete ergeben. Veränderungen bei der Einteilung der Eignungsgebiete nach dem 15. Mai sind in der Beschlussvorlage zum Stadtratsbeschluss vom 27. November 2024 beschrieben.
Das Zielszenario beschreibt die Entwicklung des Wärmebedarfs und der Wärmeversorgungssysteme Münchens in den Jahren 2025, 2030, 2035, 2040 und 2045. Nach den Vorgaben des Bundes muss spätestens im Jahr 2045 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung erreicht werden.
Die dargestellte Grafik zeigt die projizierte Entwicklung des Endenergiebedarfs für die Wärmeversorgung im Zielszenario. Insgesamt zeigt sich, trotz eines Bevölkerungswachstums, ein Rückgang des Endenergiebedarfs von aktuell rund 11.330 GWh bis 2045 auf ungefähr 8.740 GWh (eine Verringerung von 24 Prozent). Der prognostizierte Endenergiebedarf für den Neubau beträgt im Jahr 2045 745 GWh. Die vorherrschenden Technologien für die Wärmeversorgung im Jahr 2045 sind die Fernwärme (Anteil von etwa 62 Prozent) und Wärmepumpen (Anteil von etwa 33 Prozent aus Umweltwärme und Strom).
Besonders geeignet sind Wärmeversorgungsarten, die im Vergleich zu anderen erneuerbaren Versorgungslösungen folgende Eigenschaften aufweisen:
- niedrige Wärmegestehungskosten: Die Wärmegestehungskosten umfassen dabei sowohl Investitionskosten einschließlich Infrastrukturausbaukosten als auch Betriebskosten über die gesamte Lebensdauer der Anlage.
- geringe Realisierungsrisiken: Die Risiken sind durch rechtlich klare Genehmigungsverfahren, bewährte Technologien und unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten minimal.
- hohe Versorgungssicherheit: Die Versorgungssicherheit wird durch zuverlässige Anlagen, widerstandsfähige Systeme gegenüber Störungen, Notfallplanung, regelmäßige Wartung und einfache Betriebsprozesse gewährleistet.
- bis zum Zieljahr wenig ausgestoßene Treibhausgase: Durch eine hohe Effizienz der unterschiedlichen erneuerbaren Wärmeversorgungsarten werden die Treibhausgasemissionen schrittweise reduziert.
Neben den Wärmeversorgungsarten wird die Verringerung des Energiebedarfs durch die energetische Sanierung der Bestandsgebäude mitgedacht.
Weitere Informationen zum Zielszenario finden sich in Dokument "Wärmestrategie München (Abschlussbericht)".
Hinweis: Nach der Veröffentlichung des Abschlussberichts haben sich grundlegende Änderungen bei der Ableitung der Eignungsgebiete ergeben.
Auf Grundlage der Bestands- und Potenzialanalyse und im Einklang mit dem Zielszenario wird eine kommunale Wärmewendestrategie mit Instrumenten, Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und einem Zeitplan für die nächsten Jahre entwickelt.
Die Wärmewendestrategie ist damit die Schnittstelle zwischen Wärmeplan und der Umsetzung der Wärmewende vor Ort. Die Maßnahmen bilden die Grundlage für die erforderlichen Energieeinsparungen, die Verringerung von Treibhausgasen und den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur im Münchner Stadtgebiet. Sie müssen regelmäßig überprüft, angepasst und gegebenenfalls ergänzt werden.
Elemente und Grundzüge einer Wärmewendestrategie für München werden in der Sitzungsvorlage „Kommunale Wärmeplanung für München“ erläutert.
Die Empfehlungen für die Wärmewendestrategie München basieren auf einer Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und kommunalen Handlungsoptionen der Stadt München sowie auf den charakteristischen Eignungsgebieten. Sie wurden auch in einer begleitenden „Studie zur Wärmewendestrategie München“ erarbeitet.
Veränderungen bei der Wärmewendestrategie sind in der Beschlussvorlage zum Stadtratsbeschluss vom 27. November 2024 beschrieben.
Die kommunale Wärmeplanung muss mit anderen Planungen, Programmen und Instrumenten der Stadtentwicklung verzahnt werden. Sie wird unter anderem in den Stadtentwicklungsplan 2040 integriert.
FAQs Münchner Wärmeplan
Fragen zum Münchner Wärmeplan?
Hier finden Sie FAQs zur kommunalen Wärmeplanung.
Infoveranstaltungen zum Wärmeplan
Interessensbekundung für Unternehmen und Eigentümer*innen
Unverbindliche Interessensbekundung für Unternehmen zur Wärmeversorgung im Stadtgebiet
Wärmeversorgungsunternehmen und Betreiber*innen von Wärmenetzen sowie Unternehmen mit Abwärmeangeboten können über ein gesondertes Formular ihr Interesse an Versorgungsprojekten bekunden. Damit werden Planungen der Unternehmen zum Auf- oder Umbau von Wärmenetzen sowie zur Dekarbonisierung der Erzeugungsanlagen erfasst und gegebenenfalls erleichtert.
Die Stadtverwaltung kann auf diesem Wege ihre eigenen Planungsgrundlagen verbessern und erste Schritte zur Umsetzung neuer Projekte zur Wärmeversorgung voran bringen.
Hinweis: Aus den Interessensbekundungen kann kein Anspruch gegenüber der Landeshauptstadt München auf Projektrealisierung geltend gemacht werden.
Datenschutzhinweise der Landeshauptstadt München für die unverbindliche Bekundung von Versorgungsinteresse im Stadtgebiet München von Wärmeanbietenden inklusive Abwärme
Unverbindliche Interessensbekundung an einem Nahwärmenetzanschluss
Die Interessensbekundung ist unverbindlich und bringt in Erfahrung, welche Gebäudeeigentümer*innen Interesse am Anschluss an ein Nahwärmenetz haben. Denn nur dort, wo ausreichende Bereitschaft zum Netzanschluss besteht, ist ein wirtschaftlicher Betrieb eines Nahwärmenetzes möglich.
Datenschutzhinweise der Landeshauptstadt München für die unverbindliche Interessensbekundung an einem Nahwärmenetzanschluss
Studien zur kommunalen Wärmeplanung in München
Forschungsstelle für Energiewirtschaft mbH (2024): Wärmestrategie München - Verbesserung der Daten- und Analysegrundlage für die kommunale Wärmeplanung (Abschlussbericht, PDF)
Andrea Versteyl Rechtsanwälte (2024): Rechtsgutachten (PDF) zur kommunalen Wärmeplanung für die Landeshauptstadt München – Instrumente und ausgewählte Rechtsfragen einer Wärmewendestrategie
Hamburg Institut (2024): Studie (PDF) zur Wärmewendestrategie München
Technische Universität München (2022): Integration der thermischen Grundwassernutzung in das Modell München (PDF)