Veröffentlichungen nach EU-VO 1370/2007
Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen.
Bericht über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen öffentlich zugänglich. Dieser Bericht beinhaltet den Beginn und die Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge, die ausgewählten Betreiber öffentlicher Dienste sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte. Der Bericht unterscheidet nach Busverkehr und schienengebundenem Verkehr, er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten. Der Bericht muss ferner die politischen Ziele, wie sie in den Strategiepapieren für den öffentlichen Verkehr in dem betreffenden Mitgliedsstaat aufgeführt sind, berücksichtigen. Die Mitgliedsstaaten erleichtern den Zugang zu diesen Berichten, zum Beispiel über ein gemeinsames Internet-Portal.
Den letzten Bericht können Sie hier als PDF abrufen.
Allgemeinverfügung Ausbildungsticket
Zur Einführung eines 365 €-Tickets für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende zum 01.08.2020 als Höchsttarif hat die Landeshauptstadt München eine Allgemeinverfügung, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 18/2020 vom 30.06.2020, erlassen.
Die vollständige Fassung mit Anlagen können Sie hier als PDF abrufen.
Vorabbekanntmachung
Die Landeshauptstadt beabsichtigt, die Durchführung öffentlicher Personenverkehrsdienste auf dem Stadtgebiet der LHM sowie auf abgehenden Linien in den Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck und München im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags direkt an die MVG zu vergeben. Hierzu wurden im Amtsblatt der Europäischen Union die jeweiligen Vorabbekanntmachungen nach Art. 5 Abs. 1 der VO 1370/2007 veröffentlicht. Nachfolgend finden Sie die Anlagen zur Vorabbekanntmachung, welche diese ergänzen und konkretisieren.
Vorabbekanntmachung
Die Landeshauptstadt beabsichtigt, in ihrer Funktion als zuständige Behörde, eine Direktvergabe der Buslinien 55, 157, 160, 172, 193, 199 und X80. Hierzu wurden im Amtsblatt der Europäischen Union die jeweiligen Vorabbekanntmachungen nach Art. 7 Abs. 2 der VO 1370/2007 veröffentlicht. Anbei finden sich die Anlagen zu den Vorabbekanntmachungen, welche diese ergänzen und die jeweiligen geplanten Leistungsmerkmale der Öffentlichen Dienstleistungsaufträge konkretisieren.