Verkehrsführung an Baustellen
Melden Sie geplante Bauvorhaben oder Absperrungen im öffentlichen Raum rechtzeitig bei uns an, um einen flüssigen Verkehr bei laufenden Baumaßnahmen sicherzustellen.
Baustellenampeln
Bei Baustellen im Kreuzungsbereich können Lichtsignalanlagen helfen, den Verkehrsfluss auch weiterhin geregelt zu bewältigen.
Lichtzeichenanlagen mit Luftverkabelung
Im Zuge von Straßenbaustellen müssen häufig bestehende Lichtzeichenanlagen "beweglich" gestaltet werden. Mittels mobiler Maste und entsprechender Luftverkabelung wird in München selbst an verkehrsreichen Kreuzungen der Verkehr sicher per Ampel geregelt.
Aufgrund der statischen Eigenschaften der mobilen Signalmaste ist es jedoch nicht möglich sogenannte "Signalpeitschen" zu montieren. Als "Signalpeitsche" werden die in den Straßenraum ragenden Ausleger einer Lichtzeichenanlage bezeichnet, an denen der Signalgeber befestigt ist.
Baustellen mit geänderter Spurführung
Häufig kann in der Stadt bei Straßenbauarbeiten nur eine einzige Fahrspur pro Fahrtrichtung aufrecht erhalten werden. Die geänderte Spurführung wird durch die gelbe Markierung hervorgehoben. Mobile Baustellenampeln der Baufirmen regeln hier den Verkehr.
Moderne Anlagen sind mit Infrarotdetektoren ausgestattet. Sie haben Funkverbindung untereinander und können die Freigabezeiten den aktuellen Verkehrsmengen anpassen. Die Räumzeiten an solchen Engstellensignalisierungen sind durch die Baustellenlänge und der dort anzusetzenden Höchstgeschwindigkeit im Engstellenbereich bestimmt und somit nicht variabel.
Signalanforderung für Fußgänger*innen
Auch bei baustellenbedingten provisorischen Fußgängerschutzanlagen kann der Fußgänger sein Grün anfordern. Im Beispiel wird durch das 'DRÜCKEN' der Anforderungstaste schon nach kurzer Zeit das Signal 'GRÜN - Fußgänger queren' geschaltet. Nun kann die Straße sicher gequert werden.
Rechtzeitige Planung für flüssigen Verkehr auch bei Baustellen
Durch Baustellen im Straßenbereich kommt es immer wieder zu Störungen im Verkehrsablauf. Bitte denken Sie daher daran, dass Sie geplante Bauvorhaben oder Absperrungen im öffentlichen Raum rechtzeitig bei uns anmelden. Nur so können wir einen flüssigen Verkehr auch bei laufenden Baumaßnahmen sicherstellen.
Genehmigung von Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgräbt, etwas lagert oder aufstellt, Bereiche absperrt oder Leitungen verlegt, braucht eine Erlaubnis.