Sanierungsgebiet Neuperlach

Neuperlach wurde als „Stadt der Moderne“ gebaut. Der bunte und vielfältige Stadtteil beherbergt heute rund 42.000 Einwohner*innen.

Pressebild: Der Stadtteil Neuperlach von oben
Klaus Leidorf
Der Stadtteil Neuperlach von oben

Hintergrund

Fit für die Zukunft - Neuperlach wurde vor rund 50 Jahren gebaut. In der Anfangszeit wurden in Neuperlach vor allem das viele Grün im Wohnumfeld, die gute Erreichbarkeit mit dem Auto und die modernen Wohnungen geschätzt. Seitdem hat sich der Stadtteil weiterentwickelt. Insbesondere in den letzten Jahren hat die Entwicklung an Dynamik gewonnen. Gleichzeitig müssen Freiräume, Gebäudebestände und Infrastrukturen an die aktuellen Anforderungen und Nutzeransprüche angepasst werden. Die Landeshauptstadt München stellt sich nun der Aufgabe, Neuperlach fit für die Zukunft zu machen: Mit zwei Sanierungsgebieten beginnt die Umsetzung der Sanierung.

Oben im Bild: Der Stadtteil Neuperlach von oben
Klaus Leidorf

Aktueller Stand

Förmliche Festlegung zweier Sanierungsgebiete

Am 19. Januar 2022 hat der Stadtrat der förmlichen Festsetzung der beiden Sanierungsgebiete Neuperlach Nord und Neuperlach Zentrum zugestimmt. Damit sind die Grundlagen geschaffen, um die Gebiete im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ und mit Mitteln der Landeshauptstadt München in mehreren Phasen aufzuwerten.

Sanierungsgebiet Neuperlach Nord

Das Sanierungsgebiet Neuperlach Nord ist 208,5 Hektar groß und setzt sich aus den Quartieren Nord und Nord-Ost zusammen. Mit eingeschlossen ist der Ostpark. Auf vielen Flächen sind bauliche Entwicklungen möglich, um die Quartiere lebendiger, grüner und klimaresilienter zu gestalten. Vorhandene Grünräume werden aufgewertet und an die Anforderungen Bevölkerungswachstum und Klimawandel angepasst. Die Brücken Neuperlachs sollen als identitätsstiftende Bauwerke wieder in Szene gesetzt werden. Auch eine Aktivierung der Dachflächen ist vorgesehen. Einzelne Verkehrsadern hinsichtlich ihrer Dimension überarbeitet werden, um die Flächen neu zu nutzen und gleichzeitig eine Verbindung zwischen den Quartieren zu schaffen.

Sanierungsgebiet Neuperlach Zentrum

In dem rund 3 Hektar großen Gebiet um die Nordparzelle des Hanns-Seidel-Platzes, den Busbahnhof Neuperlach Zentrum, den Vorplatz der Perlacher Einkaufspassagen (PEP) sowie eine öffentliche Grünfläche am Gerhart-Hauptmann-Ring steht die Aktivierung des Hanns-Seidel-Platzes bis zum Bau des neuen Kulturzentrums im Fokus. Zudem sollen die Aufenthaltsqualität verbessert und Barrieren abgebaut werden, wie am Busbahnhof und entlang der stark befahrenen Thomas-Dehler-Straße. Auch die vorhandene Versiegelung soll reduziert werden.

Vorbereitende Untersuchungen in Neuperlach (2019-2021)

Im Vorfeld der förmlichen Festsetzung wurden in einem Teilbereich von Neuperlach Vorbereitende Untersuchungen (VU) durchgeführt. Dabei untersuchte das Kopenhagener Architektur- und Stadtplanungsbüro ADEPT ApS das 497 Hektar große Gebiet hinsichtlich vorhandener Mängel und Konflikte sowie bestehender Qualitäten und Potenziale. Die VU wurden im Dialog mit den Neuperlacher*innen, den kommunalen und lokalen Akteur*innen und dem Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach erarbeitet. Als Ergebnis ist das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) Neuperlach entstanden, das mit den darin enthaltenen integrierten Sanierungszielen, dem Rahmenplan und den definierten Sanierungsprojekten die Grundlage für die Durchführung der Sanierung in Neuperlach bildet. Mit der Erstellung des ISEK sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Stadt München hier das Instrument der Stadtsanierung einsetzt und Fördermittel erhalten kann.

Neuperlach - fit für die Zukunft

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Weiterführende Informationen

  • die Entwicklung einer Perspektive für die in die Jahre gekommenen Großwohnsiedlungen
  • ihre energetische Sanierung
  • die Verbesserung der Wohnsituation
  • die Aktivierung der Freiflächen
  • die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
  • eine Antwort auf die teils überdimensionierten Straßenräume zu finden
  • den Ostpark aufwerten

Zukunftsthemen könnten neue Mobilitätskonzepte sein.

Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“

In Neuperlach kommt das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ zum Tragen. Die Programmziele bestehen darin, die Wohn- und Lebensqualität für die Bewohner*innen sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen. Ein Fokus liegt dabei auch auf einer nachhaltigen und klimagerechten Erneuerung.

Die Stadtsanierung ist ein wichtiges Instrument zur langfristigen Bewahrung einer solidarischen und engagierten Stadtgesellschaft, um Quartiere in ihrer Entwicklung voranzubringen.

Fast 1.300 Anregungen gesammelt

Entscheidend für den Erfolg der Stadtsanierung ist die Mitwirkung vor Ort. Parallel zu den Planungen der Vorbereitenden Untersuchungen fand ein intensiver Informations- und Beteiligungsprozess unter Einsatz unterschiedlicher Medien, Veranstaltungen und Workshops statt. Mit einem interkulturellen Ansatz werden auch unterrepräsentierte Gruppen erreicht. Bereits seit der Auftaktveranstaltung war das Stadtteilmanagement der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung (MGS) regelmäßig mit dem Infomobil und dem Lastenrad im Untersuchungsgebiet vor Ort. Dabei wurden an verschiedenen Standorten fast 1.300 Anregungen von Bürger*innen aufgenommen.

Im Frühjahr 2021 konnten sich die Bürger*innen zudem im Rahmen einer Open-Air-Ausstellung einen Überblick über den aktuellen Planungsstand verschaffen und Anregungen in den Planungsprozess einbringen. Diese flossen in die Vorbereitenden Untersuchungen der Stadtsanierung und das Integrierte Handlungsraumkonzept für Neuperlach ein.

Besuchen Sie das Stadtteilmanagement im Stadtteilladen!

Das Stadtteilmanagement steht auch während der Umsetzungsphase der Sanierung weiterhin für Ihre direkten Fragen und Anliegen bereit. Besuchen Sie das Stadtteilmanagement gerne im Stadtteilladen. Hier erfahren Sie mehr über den aktuellen Stand des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes (ISEK), in das die gesammelten Anregungen eingeflossen sind, und über die weiteren Schritte der Stadtsanierung.

Infomobil ist weiter unterwegs

Auch das Infomobil des Stadtteilmanagements wird weiterhin in Neuperlach unterwegs sein.

  • Mai 2022: Tag der Städtebauförderung in Neuperlach
  • Mai 2022: "Glyptotheke" bezieht einen neuen Standort in Neuperlach
  • Januar 2022: Stadtratsbeschluss zur förmlichen Festlegung der Sanierungsgebiete Neuperlach Nord und Neuperlach Zentrum
  • April 2021: Open-Air-Ausstellung und digitaler Ergebnisdialog mit Beteiligung der Öffentlichkeit zum Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) Neuperlach und Handlungsraumkonzept
  • September 2020: Digitale Co-Design-Werkstätten und Rundgänge zu Sanierungsthemen mit dem Stadtteilmanagement Neuperlach
  • Februar 2020: Auftaktveranstaltung mit Stadtbaurätin Elisabeth Merk
  • Mai bis Oktober 2017: Feierlichkeiten zu 50 Jahre Neuperlach
  • September 2016: Stadtratsbeschluss zum Beginn der vorbereitenden Untersuchungen

Rechtsvorgänge für Eigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Sanierungsgebiet „Neuperlach Nord“

Die rechtsgeschäftliche Veräußerung von Eigentum (Kaufverträge) im Sinne des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht – Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts bezüglich Eigentum im Sinne des WEG, die Bestellung eines das Eigentum im Sinne des WEG belastenden Rechts (zum Beispiel Grundschuldbestellung) sowie schuldrechtliche Verträge, durch die eine Verpflichtung zu vorgenannten Rechtsgeschäften begründet wird (nur bezüglich Eigentum im Sinne des WEG), sind durch eine Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt München vom 16. September 2022 für alle betroffenen Rechtsvorgänge ab dem 01. Oktober 2022 im Sanierungsgebiet „Neuperlach Nord“, allgemein genehmigt. Eine Beantragung der sanierungsrechtlichen Genehmigung für diese Vorgänge ist in diesem Gebiet nicht mehr erforderlich.

Um Eintragungen beim Grundbuchamt vornehmen zu lassen, die von der Allgemeinverfügung erfasst sind, ist die Vorlage einer sanierungsrechtlichen Genehmigung nicht mehr notwendig.

Rechtsgeschäfte nach § 144 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2 und Nummer 3 BauGB, die ein ganzes Grundstück betreffen, sind nicht von der Allgemeinverfügung erfasst und unterliegen somit nach wie vor der sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht durch die Landeshauptstadt München.

Auszug aus dem entsprechenden Amtsblatt

Information

Kontakt

Bei Fragen erreichen Sie uns unter:

plan.ha3-31@muenchen.de

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