München gibt Dir eine Chance

Das Projekt „München gibt Dir eine Chance“ unterstützt bis zu 40 Jugendliche und junge Heranwachsende während der Ausbildung.

Ehrenamtliche Mentor*innen und teilnehmende Mentees gesucht!

Oft stehen junge Menschen vor besonderen Herausforderungen, eine geeignete Ausbildung zu finden und diese mit Erfolg abzuschließen. Nicht selten fehlen Zugänge zu notwendigen Informationen oder eine erfahrene Bezugsperson, die sie zum Ziel begleitet.

Das Projekt „München gibt Dir eine Chance“ unterstützt bis zu 40 Jugendliche und junge Heranwachsende individuell und lösungsorientiert während der gesamten Dauer der Berufsausbildung.

Hierfür stellt das Sozialreferat mit dem Projekt „München gibt Dir eine Chance“ allen teilnehmenden Auszubildenden eine*n ehrenamtliche*n Mentor*in zur Seite, welche*r mit Rat und Tat bei Fragen und Herausforderungen als Vertrauensperson unterstützt.

Der zeitliche Rahmen umfasst wöchentlich etwa zwei Stunden. Dabei sind die Mentor*innen nicht auf sich allein gestellt. Bei Bedarf erhalten sie notwendige Schulungen und es steht ihnen eine erfahrene Ansprechperson im Sozialreferat beratend zur Seite, welche die Patenschaft begleitet.

Das Projekt „München gibt Dir eine Chance“ ist ein Projekt des Fachbereichs Unternehmensengagement und wird seit 2019 von der Volkswagen Belegschaftsstiftung gefördert.

Informationen zum Fachbereich Unternehmensengagement

Die Mentor*innen

Die wichtigste Aufgabe als ehrenamtliche*r Mentor*in besteht darin, die*den Mentee in unterschiedlichen Lebenssituationen durch die gesamte Dauer der Ausbildung beratend und motivierend zu begleiten. Das Ziel ist, dass die*der Mentee die Ausbildung erfolgreich abschließt und damit einen guten Grundstein für die Zukunft legen kann.

Sie möchten selbst oder mit Mitarbeiter*innen Ihres Unternehmens Mentor*in werden? Sie haben in Ihrem Arbeitsbereich oder in Ihrem Projekt Schützlinge, für die „München gibt Dir eine Chance“ eine wertvolle Unterstützung wäre?

Dann melden Sie sich bei uns! Gerne laden wir Sie zu einem persönlichen Kennenlernen ein, bei dem wir alle Rahmenbedingungen besprechen.

Weitere Informationen zu den Aufgabengebieten und persönlichen Eigenschaften eines*r Mentors*in oder weiterführende Hinweise für Projekte und deren Mentees finden Sie unter „Informationen“. Bei Fragen wenden Sie sich bitte über untenstehende Kontaktdaten direkt an uns.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und ein persönliches Kennenlernen.

Die Mentees

Die Auszubildenden, sogenannte Mentees, werden vom Sozialreferat in enger und vertrauensvoller Kooperation mit verschiedenen Trägern, Vereinen und Projekten ausgewählt.

Fragen und Antworten zu München gibt Dir eine Chance (FAQ)

Die folgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen ermöglichen einen tieferen Einblick und eine genauere Vorstellung von den Abläufen, Inhalten und Themen des Patenprojekts „München gibt Dir eine Chance“. Es werden organisatorische Fragen beantwortet und ein Überblick über die Zusammenarbeit innerhalb der Patenschaft gegeben.

Alle Antworten müssen aktuell unter dem Gesichtspunkt der andauernden Corona-Pandemie betrachtet werden. Die Pandemie stellt uns alle vor Herausforderungen und verlangt nach innovativen Lösungsansätzen. So ist natürlich ein persönliches Matching oder ein Treffen in der Patenschaft nur unter der Einhaltung der Hygienevorschriften, Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen möglich. Es sollte sich daher zur Zeit verstärkt auf einen digitalen Austausch fokussiert werden.

Was ist das Projekt „München gibt Dir eine Chance“?

Für die Zeit der Ausbildung werden Auszubildende (sogenannte „Mentees“) mit einer ehrenamtlichen Mentorin* oder einem ehrenamtlichen Mentor* zusammengeführt. Die Mentor*innen stehen ihrem Mentee während der gesamten Ausbildung mit Rat und Tat zur Seite. Ziel ist der erfolgreiche Ausbildungsabschluss.

Wie lange dauert eine Patenschaft?

Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen benötigen eine Begleitung für die Zeit ihrer Ausbildung. Daher handelt es sich um ein längerfristiges Engagement. Die Patenschaft sollte bis zum erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung laufen. Je nach Beginn der Patenschaft (vor oder während der Ausbildung) dauert sie daher bis zu drei Jahre. Eine kürzere Dauer der Patenschaft ist nach Absprache möglich. Derzeitiges Projektende ist der 30. November 2025.

Wie viel Zeit soll eingeplant werden?

Zeitlich sollten ungefähr zwei Stunden pro Woche eingeplant werden, eine Stunde für das Treffen und eine Stunde für die Anfahrt. Die Treffen sollen regelmäßig stattfinden, die zu besprechenden Themen hängen dabei vom jeweiligen Bedarf des Mentees ab.

Wie lernen sich Mentee und Ehrenamtliche*r kennen?

Wir laden Mentee und Mentor*in zunächst einzeln zu einem Kennenlerngespräch ein. Dabei ermitteln wir Ihre Erfahrungen, Vorstellungen und Wünsche an die Patenschaft.
Bei dem nächsten Treffen, dem sogenannten „Matching“, lernen sich Mentee und Mentor*in dann persönlich kennen. Dieses wird von unserem Projektkoordinator begleitet und die gemeinsame Zusammenarbeit in der Patenschaft wird besprochen.

Wo finden die gemeinsamen Treffen statt?

Die Treffen können individuell gestaltet werden und richten sich nach der jeweiligen Patenschaft. Das Ziel ist natürlich ein persönliches Treffen, beispielsweise bei einem Spaziergang, in einem Café oder Zuhause. Auch besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich nach Rücksprache mit der Projektkoordination, zu vorher vereinbarten Zeiten, im Sozialreferat treffen zu können.
Treffen können, wenn ein persönlicher Austausch vor Ort nicht möglich ist, auch online über Kommunikations-Plattformen stattfinden. Im Mittelpunkt steht der regelmäßige Austausch und nicht der Ort des Treffens.

An wen können Sie sich bei Fragen und Problemen wenden?

Der Projektkoordinator* im Sozialreferat steht für alle Fragen zur Verfügung und bietet nach Möglichkeit weitere Unterstützungsangebote.

Kontakt:
Frank König
ausbildungsbegleitung.soz@muenchen.de
Telefon: 089 233-48140

Was sind die Aufgaben als Mentor*in

Mentor*innen motivieren ihren Mentee während der Ausbildung und unterstützen sie / ihn bei allen beruflichen und privaten Herausforderungen. Besonders in schwierigen Phasen ist ein offenes Ohr und eine lösungsorientierte Hilfestellung wichtig. Dabei kommt es immer auf die individuellen Bedarfe ihres Mentees an.

Wie viele Mentees betreut ein*e Mentor*in?

Es ist eine 1 zu 1 Patenschaft, das bedeutet, Sie kümmern sich um eine*n Mentee.

Müssen ausgefallene Stunden nachgeholt werden?

Nein. Die Stunden müssen nicht nachgeholt werden. Bei einer Verhinderung (zum Beispiel Terminüberschneidung oder Krankheit) bitten wir die Mentees und Mentor*innen, rechtzeitig mit dem Projektkoordinator im Sozialreferat Kontakt aufzunehmen und sich in der Patenschaft untereinander zu informieren. Wichtig sind regelmäßige Treffen. Deshalb sollte nach Möglichkeit ein neuer Termin für ein nächstes Treffen vereinbart werden.

Können auch Mentor*innen teilnehmen, die kein Deutsch sprechen?

Nein. Da die Mentees alle Deutsch sprechen und die Ausbildung auch auf Deutsch stattfindet, ist es wichtig, dass auch die Mentor*innen Deutsch sprechen. Eine Kommunikation auf Deutsch wirkt sich positiv auf das Sprachlevel des Mentee aus und ist wichtig für die Abschlussprüfung.

Gibt es eine Versicherung für die ehrenamtlichen Tätigkeit?

Ja. Die Mentor*innen sind über die Landeshauptstadt München unfall- und haftpflichtversichert. In einem Schadensfall ist umgehend der Projektkoordinator zu informieren.

Gibt es eine Aufwandsentschädigung, einen Stundenlohn oder Urlaubstage?

Nein. Es handelt sich um ein Ehrenamt. Wenn die Mentor*innen Freude daran haben, junge Menschen während der Berufsausbildung zu begleiten und ihre Lebenserfahrung weiterzugeben, dann sind sie bei uns richtig. Urlaub ist natürlich möglich, wir bitten nur um rechtzeitige Mitteilung an den Projektkoordinator.

Werden Auslagen erstattet?

Ja. Nach vorheriger Absprache können Auslagen der Mentor*innen erstattet werden. Zum Beispiel werden die Fahrtkosten (Streifen- oder Einzelfahrkarten gegen Vorlage der Fahrscheine) zu den Treffen mit dem / der Mentee erstattet.

Wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt?

Ja. Wir unterstützen bei der Antragstellung beziehungsweise beantragen das erweiterte Führungszeugnis für Münchner*innen. Mentor*innen, die außerhalb wohnen, beantragen das erweitere Führungszeugnis (mit einem Begleitschreiben von uns) selbst bei ihrer Gemeinde. Kosten entstehen für Sie nicht.

Gibt es Schulungen für Mentor*innen?

Ja. Es werden Schulungen aus einem umfangreichen Fortbildungskatalog angeboten.
Darüber hinaus werden Workshops und Austauschtreffen organisiert.

Was passiert bei Problemen mit der / dem Mentee oder veränderten Umständen?

In diesem Fall werden wir die Ursachen besprechen und eine Lösung finden, zum Beispiel durch ein neues Match oder die Vermittlung in ein anderes passendes soziales Projekt.

Gibt es eine Altersgrenze für die Teilnahme am Projekt?

Ja. Im Jahr des Ausbildungsabschlusses darf die Altersgrenze von 27 Jahre nicht überschritten sein. Das bedeutet, dass die Jugendlichen bei Ausbildungsbeginn im 1. Lehrjahr 23 Jahre alt sind - oder jünger.

Welche Jugendliche können an dem Projekt teilnehmen?

Am Projekt teilnehmen können alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich bereits in einer Ausbildung befinden (im ersten, zweiten oder dritten Lehrjahr). Zudem muss ein Unterstützungsbedarf und eine -bereitschaft bestehen, sich während der Ausbildung motivieren, beraten und coachen zu lassen.

Wo sollten die Jugendlichen ihren Wohnsitz und ihre Ausbildungsstelle haben?

Der Wohnort und die Ausbildungsstelle müssen sich im Stadtgebiet oder S-Bahnbereich München befinden. Bei Einzelfragen können Sie sich immer an den Projektkoordinator wenden.

Werden alle Ausbildungsrichtungen unterstützt?

Grundsätzlich wird von einer dreijährigen Berufsausbildung ausgegangen. Bei anderweitigen Ausbildungsformen kann gegebenenfalls eine Einzelfallentscheidung getroffen werden. Sie können sich bei Fragen gerne jederzeit an den Projektkoordinator wenden

Mit welchem Aufenthaltsstatus können die Jugendlichen teilnehmen?

Die Teilnahme ist unabhängig vom Aufenthaltstitel und Migrationshintergrund möglich.

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