Umleitung des LKW-Durchgangsverkehrs ab 3,5 Tonnen
Durch das Sperrkonzept soll der LKW-Durchgangsverkehr auf den Autobahnring A99 verlagert werden.
Maßnahme des Luftreinhalteplans
Das Lkw-Durchgangsverbot ist Bestandteil des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet München und trat zum 1. Februar 2008 in Kraft. Durch das Lkw-Durchgangsverbot werden alle Lkw-Fahrten über 3,5 Tonnen (unabhängig von der Antriebsart) bereits auf den zuführenden Autobahnen durch Vorhinweisbeschilderung auf den Autobahnring A99 geführt.
Was ist mit Lieferverkehr gemeint?
Lieferverkehr im Sinne dieses Planes ist der gewerbliche und private Lieferverkehr über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu oder von in der Landeshauptstadt München liegenden Betrieben bzw. Lieferanschriften.
Unter dem Begriff "Lieferverkehr" fallen:
- privater und gewerblicher An- und Abtransport von Waren und Gütern, also dem gewöhnlichen Lieferverkehr,
- Lkw-Fahrten zum Zweck der Erstellung oder Inanspruchnahme von Dienst- und Handwerksleistungen,
- Bau- und Montagefahrzeuge.
Nicht vom Durchgangsverbot betroffen sind:
- Fahrzeuge von Gewerbebetrieben, die in der Landeshauptstadt München ihren Firmensitz haben,
- Wohnmobile,
- Pkw mit Anhängern.
Kontrollen
Die Überwachung des Lkw-Transitverbotes erfolgt im Rahmen der Zuständigkeit ausschließlich durch die Polizei.
Nach Aussage des Polizeipräsidiums München werden die Kontrollen des Durchfahrtsverbotes für Lkw seit dem 1. Februar 2008 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeit durchgeführt.
Beschilderung
Im Stadtgebiet München sind die Hauptzulaufstrecken zum Mittleren Ring mit dem Verkehrszeichen 253 der Straßenverkehrsordnung und dem Zusatzzeichen "Lieferverkehr frei" versehen. Ergänzend ist jeweils eine möglichst kurze und direkte Ableitung zu den nächstgelegenen Autobahnanschlussstellen beschildert. Auf die Sperrschilder wird – so weit möglich – an allen zu diesen Sperrpunkten hin führenden Straßen mit Vorhinweisschildern hingewiesen.
Fahrbeziehungen und Ausnahmen
Der Mittlere Ring zwischen den Autobahnanschlussstellen A 96 (Lindau) und A 95 (Garmisch) sowie zwischen den Autobahnanschlussstellen A 95 (Garmisch) und A 995 (Salzburg Anschlussstelle Giesing) ist von der Sperrung und Ableitung ausgenommen, da in diesem Bereich kein Autobahnring existiert.
Die Durchfahrt von der A 96 (Lindau) zur A 995 (Salzburg) über den Mittleren Ring ist jedoch nicht erlaubt.
Ausnahme Lieferverkehr
Ausgenommen von dem Fahrverbot ist des Weiteren der Lieferverkehr mit Ziel oder Quelle in München. Der Regelungsinhalt der Beschilderung wurde zwischen der Landeshauptstadt München, der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern sowie der Handwerkskammer für München und Oberbayern einvernehmlich festgelegt.