Impressum und Datenschutz
Impressum und Informationen zum Datenschutz für den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München.
Impressum
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Bereich der Landeshauptstadt München
- Geschäftsstelle -
Marsstr. 22
80335 München
E-Mail: gutachterausschuss@muenchen.de
Rechtsform:
Gebietskörperschaft
Aufsichtsbehörde:
Regierung von Oberbayern
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 129 524 000
Verantwortlich für den Inhalt:
Fittkau, Albert
Leiter des Bewertungsamtes
Erstellung der Seiten:
Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Büro der Referatsleitung
Denisstr. 2
80335 München
E-Mail: web.kom@muenchen.de
Telefonische Rückfragen unter der Kontaktnummer der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses: (089) 233-82378
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Datenschutz Verantwortliche
Verantwortlich im Sinne der Datenschutzgesetze ist für
- die Produkte und Publikationen des Gutachterausschusses und die fachlichen Tätigkeiten der Geschäftsstelle der
des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München
Marsstr. 22
80331 München
E-Mail: gutachterausschuss@muenchen.de
- die allgemeinen Verwaltungstätigkeiten der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München die
Marienplatz 8
80331 München
E-Mail: rathaus@muenchen.de
Behördliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) für
- die Produkte und Publikationen des Gutachterausschusses und die fachlichen Tätigkeiten der Geschäftsstelle:
des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München
Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Marsstr. 22
80331 München
E-Mail: datenschutz-gutachterausschuss@muenchen.de
- die allgemeinen Verwaltungstätigkeiten der Geschäftsstelle:
Landeshauptstadt München
Marienplatz 8
80331 München,
E-Mail: datenschutz@muenchen.de
De-Mail: datenschutz@muenchen.de-mail.de
Für Fragen, Auskunftsersuchen oder Beschwerden können Sie sich in allen Fällen an beide Ansprechpartner wenden. Ihr Anliegen wird dann, soweit erforderlich, an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Datenverarbeitung
Für Tätigkeiten, bei denen Daten verarbeitet, gespeichert und weitergegeben werden sind drei Fälle zu unterscheiden:
- Führung der Kaufpreissammlung und Ermittlung der wertrelevanten Daten
- Auskünfte über wertermittlungsrelevante Daten
- Bestellung von Daten beim Gutachterausschuss bzw. der Geschäftsstelle
Zu 1. Führung der Kaufpreissammlung und Ermittlung der wertrelevanten Daten
Gemäß dem gesetzlichen Auftrag in § 193 BauGB werden durch die Auswertung aller Kaufvorgänge die für Bewertung von Immobilien relevanten Daten wie z.B. Vergleichspreise, Liegenschaftszinsen, Bewertungsfaktoren etc. gewonnen. Dazu werden die Urkunden gelesen, die wichtigen Daten exzerpiert, aufbereitet und im Rahmen verschiedener Berechnungen (z.B. Ableitung des Vielfachen) weiterbearbeitet. Dabei werden zunächst auch Adressen der Vertragsparteien, die das Immobiliengeschäft getätigt haben, erfasst, um von diesen weitere Auskünfte und Informationen einholen zu können. Grundlage für diese Nachfragen ist § 197 BauGB, in dem die Auskunftspflicht der Vertragsparteien explizit festgelegt ist. Wenn die Auswertung des Kauffalls abschlossen ist, werden diese Daten weitgehend gelöscht. In der elektronischen Kaufpreissammlung finden sich dann nur noch die Nachnamen der Käufer und Verkäufer bzw. soweit es sich nicht um natürliche Personen handelt, die Namen der Unternehmen oder Körperschaften, die das Grundstücksgeschäft getätigt haben. Diese Restdaten sind erforderlich, um bei der Nutzung der Immobiliendaten z.B. bei Auskunftsersuchen aus der Kaufpreissammlung die richtigen Datensätze zusammenstellen zu können. Weitere personenbezogene Daten werden nicht gespeichert. Rechtsgrundlage ist § 10 BayGaV und hier insbesondere die Absätze 3 bis 10. Die Namen sind insbesondere erforderlich um Verwandtenverkäufe erkennen oder bei Firmen bestimmte Geschäftsmodelle, die Auswirkungen auf die Preisfindung haben, berücksichtigen zu können. Diese Namen werden im Übrigen niemals an Dritte weitergeben. (§ 11 IV S.2 BayGaV). Da die Nachnamen bei Privatpersonen jedoch einer konkreten einzelnen Person nicht mehr zugeordnet werden können, ist eine datenschutzrechtliche Betroffenheit im Grunde nicht mehr gegeben. Anders ausgedrückt, es ist nicht möglich nur über die Nachnamen einzelne Personen zu identifizieren. Nach einer gewissen Zeit wird auch dieses Restdatum gelöscht.Zu 2. Auskünfte über wertermittlungsrelevante Daten
Auf der Basis der Kaufpreissammlung werden u.a. die Produkte des Gutachterausschusses wie die Bodenrichtwertkarte und der Jahresbericht erstellt. Diese beinhalten die für Wertermittlung relevanten Daten. Dies sind z.B. Zeitreihen über Preise, Grafiken und Tabellen zu Zinsen und Vielfachen oder die Bodenrichtwerte. Diese Datensammlungen enthalten aber keinerlei personenbezogene Daten. Ein Rückschluss auf Einzelfälle ist nicht möglich. Dies gilt auch für die statistischen Daten, die der Gutachterausschuss gemäß den gesetzlichen Auflagen an das bay. Landesamt für Statistik, das statistische Bundesamt (destatis) und den Oberen Gutachterausschuss Bayern weitergibt.Zu 3. Bestellung von Daten beim Gutachterausschuss bzw. der Geschäftsstelle
Soweit Personen bei der Geschäftsstelle kostenpflichtige Daten nachfragen z.B. Bodenrichtwerte bestellen, werden ihre Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) abgefragt und für die Abwicklung der Geschäftsverbindung (Zusendung des Bodenrichtwerts etc., Bezahlung) verwendet. Ein Teil dieser Auskunftserteilungen erfolgt durch einen Dienstleister, der für die Geschäftsstelle ein Internetportal ("webbasierte Bodenrichtwertauskunft") betreibt. Die Datenerhebung erfolgt hier also jeweils in dem Umfang, der erforderlich ist, um die Geschäftsbeziehungen abwickeln zu können.
Soweit die geschäftlichen Beziehungen beendet sind, werden die Daten gelöscht.