Hygiene in podologischen Praxen
Podologische Praxen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch die Gesundheitsämter gemäß § 23 Infektionsschutzgesetz.
Was ist Podologie?
Podologie ist die nicht-ärztliche Heilkunde am Fuß. Nur wer eine staatlich geregelte Podologie-Ausbildung abgeschlossen hat, darf die Berufsbezeichnung Podologin/Podologe oder medizinische Fußpflegerin/medizinischer Fußpfleger führen und podologische Behandlungen durchführen. Die Podologie umfasst die vorbeugende, therapeutische und nachsorgende Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten und/oder bereits geschädigten Fuß. Dabei werden, unter Beachtung der anerkannten Regeln der Hygiene, selbständig medizinisch notwendige Behandlungen bei krankhaften Veränderungen der Füße, der Fußhaut und der Fußnägel durchgeführt.
Infektionshygienische Überwachung von podologischen Praxen
Neben fachlichem Können ist es bei podologischen Behandlungen unverzichtbar, dass hygienisch korrekt gearbeitet wird und Hygiene-Vorgaben für medizinische Einrichtungen eingehalten werden. So kann das Risiko minimiert werden, dass Krankheitserreger übertragen werden und dadurch schwerwiegende Komplikationen entstehen können.
Das Gesundheitsreferat führt infektionshygienische Überprüfungen anlassbezogen durch, beispielsweise bei Beschwerden. Überprüft wird die Einhaltung der erforderlichen Hygienevorgaben. Dabei wird standardisiert mittels einer Checkliste vorgegangen. Diese Checkliste können Sie im Downloadbereich herunterladen und auch zur Selbstkontrolle verwenden.