Hygiene-Überwachung Gesundheits- und Körperpflege

Tätigkeiten wie beispielsweise Maniküre, Pediküre, Tätowieren, Piercen und Ohrlochstechen unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt.

Beschreibung

Die in der bayerischen Hygieneverordnung genannten Tätigkeiten, wie zum Beispiel Maniküre und Pediküre, Tätowieren, Piercen und Ohrlochstechen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.

Einrichtungen für Gesundheits- und Körperpflege (Studios für Piercing, Tattoo, Kosmetik, Fußpflege und Nagelpflege) werden regelmäßig sowie anlassbezogenen hinsichtlich der Hygiene überprüft.

Es wird auch überprüft, ob unerlaubt Tätigkeiten der Heilkunde ausgeübt werden.
 
Wenn Beschwerden über unhygienische Zustände in Münchner Einrichtungen für Gesundheits- und Körperpflege eingehen, wird dem nachgegangen.
 

 

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Verordnung zur Verhütung übertragbarer Erkrankungen (Hygieneverordnung)

Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG)

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Hygiene und Umweltmedizin
Umwelthygiene/-medizin

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