Informationen zum Heilpraktikerwesen in München

Wer in der Bundesrepublik Deutschland Heilkunde ausüben möchte und keine ärztliche Approbation besitzt, benötigt hierfür die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Voraussetzungen zur Ausübung der Heilkunde

Akupunktur-Modell
rrrob - stock.adobe.com

Wer im Stadtgebiet München berufsmäßig

  • die Heilkunde allgemein oder
  • die Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie / Physiotherapie

ausüben möchte, jedoch keine Heilpraktikererlaubnis besitzt und als Arzt beziehungsweise Psychologischer Psychotherapeut oder Facharzt für Psychotherapie / Psychiatrie nicht die deutsche Approbation (Bestallung) besitzt, muss bei der Landeshauptstadt München - Gesundheitsreferat - den Antrag auf Erteilung der jeweiligen Erlaubnis stellen und sich hier der jeweils vorgeschriebenen Überprüfung unterziehen.

Wichtiger Hinweis

Aktueller Hinweis

Alle Teilnehmerplätze für die Heilpraktikerkenntnisüberprüfung im März 2023 sind bereits vergeben. Anmeldungen für die Überprüfung im Oktober 2023 können ab dem 1. Januar 2023 per E-Mail oder postalisch eingereicht werden.

Eine persönliche Vorsprache ist derzeit leider nicht möglich.

Lösungen der schriftlichen Überprüfung

Haftungsausschluss

Diese Lösungen wurden mit äußerster Sorgfalt erarbeitet, für die Richtigkeit dieser Veröffentlichung kann dennoch keine Gewähr übernommen werden. Die im Einzelfall verbindlichen Ergebnisse werden durch die jeweils zuständige Kreisverwaltungsbehörde festgestellt.

  • Gesundheitsreferat

    Geschäftsbereich Recht und Kreisverwaltungsaufgaben
    SG Infektionsschutz-Heilkunde-Gefahrenabwehr

    Schwanthalerstraße 69

    +49 89 233-96300

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