Informationen zum Heilpraktikerwesen in München
Wer in der Bundesrepublik Deutschland Heilkunde ausüben möchte und keine ärztliche Approbation besitzt, benötigt hierfür die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Voraussetzungen zur Ausübung der Heilkunde
Wer im Stadtgebiet München berufsmäßig
- die Heilkunde allgemein oder
- die Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie / Physiotherapie
ausüben möchte, jedoch keine Heilpraktikererlaubnis besitzt und als Arzt beziehungsweise Psychologischer Psychotherapeut oder Facharzt für Psychotherapie / Psychiatrie nicht die deutsche Approbation (Bestallung) besitzt, muss bei der Landeshauptstadt München - Gesundheitsreferat - den Antrag auf Erteilung der jeweiligen Erlaubnis stellen und sich hier der jeweils vorgeschriebenen Überprüfung unterziehen.
Aktueller Hinweis
Anmeldungen für die Überprüfung im Oktober 2025 können ab dem 1. Januar 2025 per E-Mail oder postalisch eingereicht werden.
Eine persönliche Vorsprache ist derzeit leider nicht möglich.
Lösungen der schriftlichen Überprüfung
Haftungsausschluss
Diese Lösungen wurden mit äußerster Sorgfalt erarbeitet, für die Richtigkeit dieser Veröffentlichung kann dennoch keine Gewähr übernommen werden. Die im Einzelfall verbindlichen Ergebnisse werden durch die jeweils zuständige Kreisverwaltungsbehörde festgestellt.