Wenn Ihr Hund gestorben ist, Sie ihn abgeben oder Sie aus München wegziehen, müssen Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen von der Hundesteuer abmelden.
Wenn Sie Ihren Hund zu beruflichen, gewerblichen, öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken halten, können Sie sich von der Hundesteuer befreien lassen.
Wenn Sie von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder einem vergleichbar geringem Einkommen leben, können Sie in einigen Fällen einen Hundesteuererlass beantragen.
Alle Vorfälle mit gefährlichen Hunden, wie „Hund beißt Mensch“ oder „Hund beißt Hund“, sollten Sie umgehend der Polizei oder dem Kreisverwaltungsreferat melden.
Die Haltung von Kampfhunden der Kategorie 1 ist in München nicht erlaubt. Für Hunde mit vermuteten Kampfhundeeigenschaften benötigen Sie ein Negativzeugnis.
Die Fröttmaninger Heide ist in vier Zonen mit verschiedenen Regelungen eingeteilt. Für Hunde gilt generell Leinenpflicht, eine Freistellung ist möglich.
Bitte helfen Sie mit, damit München eine der saubersten Städte bleibt und entsorgen Sie Ihren Abfall und die Hinterlassenschaften Ihres Hundes ordnungsgemäß.
Kontakt
Behördennummer 115
Der Zentrale Telefonservice der Landeshauptstadt München beantwortet gerne Ihre Fragen.