Gutachterausschuss München

Der Gutachterausschuss analysiert den Immobilienmarkt und stellt ihn durch Bodenrichtwerte, Marktanalysen und in Verkehrswertgutachten dar.

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Der Gutachterausschuss stellt sich vor

Unabhängige Gutachterausschüsse gibt es bei allen kreisfreien Städten und Landkreisen. Der Gutachterausschuss für das Stadtgebiet München besteht derzeit aus 34 Mitglieder (öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige; Vertreter aus den Bereichen Immobilien-, Bau-, und Bankwesen sowie der Finanz- und Baubehörden). Die Mitglieder werden jeweils auf 4 Jahre berufen und sind ehrenamtlich tätig.

Zur Vorbereitung seiner Arbeiten, insbesondere zur Einrichtung und Führung einer Kaufpreissammlung bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die in München organisatorisch dem städtischen Bewertungsamt angegliedert ist.

Notare und Gerichte sind verpflichtet, dem Gutachterausschuss alle Kauf- und Erbbaurechtsurkunden über Immobilien und Beschlüsse über Zwangsversteigerungen zu übermitteln. Alle Urkunden werden statistisch erfasst und gehen - soweit geeignet - in die Kaufpreissammlung ein. Der Gutachterausschuss erhält auf diese Weise einen vollständigen Marktüberblick.

Die Kaufpreissammlung ist u. a. die unverzichtbare Grundlage für Wertgutachten und für die Bodenrichtwerte.

Einzugsbereich des Gutachterausschuss München

Der Gutachterausschuss im Bereich der Landeshauptstadt München ist ausschließlich für das Stadtgebiet München zuständig. Liegt Ihre Immobilie in einer anderen Gemeinde des Freistaat Bayerns, können Sie die Suchmaschine des Oberen Gutachterausschusses Bayern nutzen, um den für die entsprechende Gemeinde richtigen Gutachterausschuss zu finden.

Marktanalysen

Der Gutachterausschuss München veröffentlicht regelmäßig Marktanalysen. Diese ergänzen den Immobilienmarktbericht, indem sie im Frühjahr, zum Halbjahr und im Herbst die Entwicklung des Immobilienmarktes abbilden. Hierbei geben die Marktanalysen jedoch nur einen groben Überblick über die laufenden Entwicklungen.

Immobilienmarktbericht München

Der Gutachterausschuss veröffentlicht jährlich seinen Immobilienmarktbericht, in dem das Marktgeschehen des Vorjahres dokumentiert, analysiert und erkennbare Markttendenzen aufgezeigt werden. Jahresberichte dienen im Wesentlichen der Markttransparenz und spiegeln die Preisverhältnisse im jeweiligen Berichtszeitraum wider.

Den Immobilienmarktbericht erhalten Sie gegen Gebühr

  • über das Internetportal  www.bodenrichtwerte-muenchen.de als PDF (ab dem Immobilienmarktbericht 2012) und
  • in der Stadt-Information im Rathaus (nur aktueller Immobilienmarktbericht), oder
  • bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, mittels Bestellformular.

Bodenrichtwerte

Alle zwei Jahre veröffentlicht der Gutachterausschuss Bodenrichtwerte.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, aus Verkäufen abgeleitete und auf die jeweilige Lage spezifisch abgeglichene Werte unbebauter Grundstücke.

Sie sind eine Orientierungshilfe für den interessierten Laien und dienen dem Fachmann, der diese Werte modifizieren kann, als Berechnungsgrundlage für Gutachten. Von Bedeutung sind die Bodenrichtwerte auch in steuerlichen Angelegenheiten, insbesondere für die Erbschaft- und Schenkungssteuer.

Bodenrichtwertbestellung

Sie können Bodenrichtwerte für eine einzelne Adresse (Einzelauskunft) oder für das gesamte Stadtgebiet (Dauerauskunft bzw. Kartensatz) bestellen.

Bodenrichtwerte erhalten Sie gegen Gebühr

  • über das Internetportal  www.bodenrichtwerte-muenchen.de als Einzel- oder Dauerauskunft (ab dem Stichtag 31.12.2012)
  • bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, mit unserem Bestellformular als Einzel- oder Dauerauskunft oder
  • telefonisch unter 089 233-82378; jeden Dienstag von 9.30 bis 11.30 Uhr

Wertgutachten

Der Gutachterausschuss fertigt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen, Erbbaurechten und sonstigen Rechten an Immobilien für folgende Personengruppen an

  • Eigentümer
  • Erbbauberechtigte
  • Inhaber anderer Rechte und Pflichtteilsberechtigte
  • Behörden
  • Gerichte

Die Gutachten werden i.d.R. von einem Dreiergremium erstellt, dessen Zusammensetzung von Fall zu Fall wechselt. Dem Gutachtergremium gehören meist zwei ehrenamtliche Sachverständige an. Dadurch sind Unabhängigkeit und hohe fachliche Kompetenz gewährleistet.

Für die Erstellung eines Gutachtens werden Gebühren und Auslagen gem. § 15 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) erhoben. Eine grobe Übersicht über die Gebühren finden Sie auf der Rückseite des Antragsformulars.

Lagekarten des Gutachterausschusses

Der Gutachterausschuss München bezieht sich in seinen Immobilienmarktberichten an verschiedenen Punkten auf die Lagequalität. Bis zum Immobilienmarktbericht 2015 war diese Lage identisch mit der Wohnlagenkarte des Münchner Mietspiegels. Ab dem Immobilienmaktbericht 2016 erstellt der Gutachterausschuss München eigene Lagekarten.

  • Kommunalreferat

    Bewertungsamt
    Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
    Bodenrichtwertauskunft

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