Ganztagsangebote an Grundschulen
An Münchner Grundschulen können Schüler*innen den ganzen Tag über neben Unterricht auch eine Bildung und Betreuung erhalten.
Gebundener Ganztag
Der gebundene Ganztag ist ein Angebot, bei dem der Unterricht im Klassenverband auf den ganzen Tag verteilt ist. In einem rhythmisierten Tagesablauf wechseln sich Zeiten des Lernens und Übens mit sportlichen, musischen und künstlerisch orientierten Angeboten ab. Ein fester Bestandteil ist dabei ein gemeinsames Mittagessen.
Überwiegend werden im gebundenen Ganztag Lehrkräfte und Förderlehrkräfte eingesetzt. Ergänzend dazu können Freizeitaktivitäten und Projekte durch externe Partner angeboten werden.
Öffnungszeiten
Der gebundene Ganztag findet an mindestens vier Wochentagen, in der Regel bis 16 Uhr, statt.
Offener Ganztag
Der offene Ganztag schließt direkt an den stundenplanmäßigen Unterricht an und bietet in klassen- oder jahrgangsübergreifenden Gruppen eine Auswahl an Freizeitangeboten mit zum Beispiel sportlichen, musischen und künstlerischen Aktivitäten an. Je nach Angebotslänge sind ein gemeinsames Mittagessen sowie eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung feste Bestandteile des offenen Ganztags.
Welche Personen die Förderung und Betreuung übernehmen, hängt von den jeweiligen Inhalten und Möglichkeiten vor Ort ab. In Frage kommen Lehrkräfte, Sozialpädagog*innen, Erzieher*innen, Übungsleiter*innen sowie sonstige für das jeweilige Angebot geeignete Personen, wie Expert*innen aus der Wirtschaft oder engagierte Eltern.
Öffnungszeiten
Der offene Ganztag bietet an mindestens vier Wochentagen eine Betreuung an. Die Betreuungszeiten an den Schulen sind unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich anhand der Schulhomepages über das Angebot.
Ferienangebote
In den Schulferien sind die Grundschulen geschlossen. Bei Bedarf können jedoch Ferienangebote bei externen Partnern kostenpflichtig gebucht werden.
Kosten
Der offene Ganztag ist, mit Ausnahme des Mittagessens, kostenfrei. Es können noch Kosten für ergänzende Angebote hinzukommen.
Anmeldung
Der Termin für die Einschreibung für die Grundschule an den Grundschulen findet jedes Jahr im März statt. Bietet die Sprengelschule keinen offenen Ganztag an, dann ist eine zusätzliche Anmeldung an Schulen mit einem Ganztagsangebot ohne Gastschulantrag möglich.
Mittagsbetreuung
Die Mittagsbetreuung ist ein sozial- und freizeitpädagogisches Angebot an Schulen. Die Kinder werden im Anschluss an den stundenplanmäßigen Unterricht betreut. Die Länge der Betreuungszeit und das inhaltliche Angebot hängen von jedem einzelnen Träger vor Ort ab. Je nach Länge des Angebots ist ein gemeinsames Mittagessen Bestandteil der Mittagsbetreuung.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der einzelnen Mittagsbetreuungen richten sich meist nach dem Bedarf der Eltern vor Ort. Dabei wird zwischen der Mittagsbetreuung bis etwa 14 Uhr, der verlängerten Mittagsbetreuung bis mindestens 15.30 Uhr und der verlängerten Mittagsbetreuung mit erhöhtem Förderbedarf bis mindestens 16 Uhr unterschieden.
Ferienbetreuung
Eine Ferienbetreuung kann je nach Konzept des Trägers und Bedarf am Schulstandort von der Mittagsbetreuung angeboten werden.
Kosten
Die Kosten für die Mittagsbetreuung legt der Träger, je nach Angebot und Betreuungszeitraum, selbstständig fest.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt in der Regel beim jeweiligen Träger der Mittagsbetreuung.
Hort
In Horten werden Schulkinder von der ersten bis zur vierten Klasse betreut. Alle Informationen zu den Öffnungszeiten, Standorten, Kosten und Platzvergabe finden Sie auf der allgemeinen Hort-Homepage.
Tagesheim
Der Besuch des Tagesheims schließt direkt an den Unterricht an. Das Tagesheim befindet sich in der jeweils zuständigen Sprengelschule. Das Betreuungsangebot wird durch pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte umgesetzt.
Tagesheimgruppen werden in der Regel nach Klassenstufen gebildet. Das ermöglicht eine besonders intensive Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften und dem pädagogischen Personal.
Eine gesunde Mittagsverpflegung stellt einen wichtigen Bestandteil der Betreuung im Tagesheim dar.
Neben der angeleiteten Erledigung der Hausaufgaben finden verschiedenste freizeitpädagogische Angebote im Rahmen des Tagesheims statt. Dabei setzt jedes Tagesheim individuelle Schwerpunkte, die sich an den Rahmenbedingungen des Standortes, den Lern- und Entwicklungsbereichen des Bayerischen Bildungs- und Entwicklungsplans (BEP) und den Interessen der Kinder orientieren. So werden für die Kinder bestmögliche Voraussetzungen für ihre Entwicklung geschaffen.
Eine besondere Form der Kooperation zwischen der Grundschule und dem Tagesheim ist die Innovative Projektschule. Diese wird an 14 Standorten angeboten. Hier sind Unterrichts-, Übungs- und Freizeitangebote im Rahmen der gebundenen Ganztagsschule auf den Vormittag und Nachmittag verteilt.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten des Tagesheims sind im Hauskonzept geregelt. Wenn keine anderweitige Regelung getroffen ist, sind die Tagesheime bis 17.30 Uhr und freitags bis 16.30 Uhr geöffnet.
Wird nachgewiesen, dass mehrere Kinder Bedarf an verlängerten Öffnungszeiten haben, kann die Einrichtung von 7 Uhr bis 8 Uhr und am Abend bis 18 Uhr und freitags bis 17 Uhr geöffnet werden.
Ferienbetreuung
In den Schulferien ist das Tagesheim von 7.30 Uhr bis 17 Uhr geöffnet. Bei von den Eltern geltend gemachtem Bedarf kann die Einrichtung in den Ferien bereits ab 7 Uhr geöffnet werden und bis 17.30 Uhr geöffnet bleiben.
Lediglich an drei Wochen im Jahr, darunter mindestens 2 Wochen in den Sommerferien, bleibt die Einrichtung geschlossen.
Kosten
Die monatlichen Betreuungskosten für einen Platz im Tagesheim hängen von den Buchungszeiten und dem Einkommen der Erziehungsberechtigten ab und liegen zwischen 0 Euro und 133 Euro.
Zusätzlich fallen monatliche Kosten in Höhe von 89 Euro für das Mittagessen und Getränke an.
Anmeldung
Der Antrag auf Aufnahme kann über den kita finder+ sowie an der jeweiligen Einrichtung bis zum Tag der Schuleinschreibung des betreffenden Einschulungsjahres gestellt werden.
Anträge, die nach dem Tag der Schuleinschreibung eingehen, müssen laut Satzung über den Besuch der Tagesheime der Landeshauptstadt München vom 31. Juli 2006 bei der Platzvergabe nachrangig behandelt werden.