Wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlag

Informationen zum Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis zum Versickern von Niederschlagswasser in München.

Informationen

Wann benötige ich eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Versickerung von Niederschlagswasser?
Sie planen den Bau oder die Änderung einer Anlage zur gezielten Versickerung von Niederschlagswasser? Dann ist zu prüfen, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen ist, oder ob erlaubnisfrei versickert werden darf.

Generell bedarf jede gezielte Versickerung von Niederschlagswasser einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Häufig entfällt die Erlaubnispflicht allerdings aufgrund der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV).

Für eine schnelle Klärung, ob die Versickerung erlaubnispflichtig ist, kann die Checkliste in unserem Antragsformular (PDF) genutzt werden. Alternativ: BEN LFU

Die zwei häufigsten Gründe, weshalb es keine Befreiung von der Erlaubnispflicht gibt:

  • Die an der einzelnen Versickerungsanlage angeschlossene Fläche übersteigt 1.000 m².
  • Für das Baugrundstück liegt ein Altlastenverdacht vor.

Auskunft, ob ein Altlastenverdacht vorliegt, erhalten Sie mit dem Technischen Formblatt von unserem Erschließungsbüro oder vom RKU (Links am Ende dieser Seite).

Ich benötige eine Erlaubnis. An wen muss ich mich wenden?
Im Münchner Stadtgebiet ist für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Versickerung von Niederschlagswasser in den meisten Fällen die Münchner Stadtentwässerung zuständig. Hiervon ausgenommen sind:

  • Regenwasserversickerung im Wasserschutzgebiet
  • Einleitung des Regenwassers in ein Oberflächengewässer
  • Regenwasserversickerung bei öffentlichen Straßen

In diesen Fällen liegt die Zuständigkeit beim Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU), Sachgebiet Wasserrecht (Link am Ende dieser Seite).

Bei Altlastenverdacht ist zudem eine Stellungnahme zur NW-Versickerung beim RKU einzuholen. (Link am Ende dieser Seite)

Wie bekomme ich eine Erlaubnis?
Es ist ein formeller Antrag zu stellen. Verwenden Sie hierzu unser Antragsformular (PDF). Anforderungen zu Form und Inhalt entnehmen Sie bitte unserem Leitfaden Grundstücksentwässerung (PDF).

Umfasst das Bauvorhaben auch die Erstellung oder Änderung einer Grundstücksentwässerungsanlage (GEA), so ist der Antrag zusammen mit dem Antrag auf Genehmigung der GEA einzureichen. 

Kontakt

Münchner Stadtentwässerung
MSE-422 Plangenehmigung
Friedenstr. 40
81671 München

Tel.: 089/233-96996
E-Mail: 422.mse@muenchen.de

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