Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche auf die jeweilige Lage spezifisch abgeglichene Werte unbebauter Grundstücke.
Bodenrichtwerte zum 01.01.2026
Vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München wurden gemäß § 196 Baugesetzbuch am 09.06.2026 die Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet München (Stand 01.01.2026) beschlossen.
Diese können ab 20.07.2026 im
Kommunalreferat
Denisstr. 2, 80335 München, EG (Raum 030)
öffentlich eingesehen werden.
Öffnungszeiten zur Einsicht sind Montag bis Freitag jeweils von 8.30 – 15.00 Uhr
Die öffentliche Auslegung ist für vier Wochen gesetzlich vorgeschrieben und endet am 14.08.2026
Bodenrichtwerte
Alle zwei Jahre veröffentlicht der Gutachterausschuss Bodenrichtwerte.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, aus Verkäufen abgeleitete und auf die jeweilige Lage spezifisch abgeglichene Werte unbebauter Grundstücke. Sie sind eine Orientierungshilfe für den interessierten Laien und dienen dem Fachmann, der diese Werte modifizieren kann, als Berechnungsgrundlage für Gutachten. Von Bedeutung sind die Bodenrichtwerte auch in steuerlichen Angelegenheiten, insbesondere für die Erbschaft- und Schenkungssteuer.
Bodenrichtwertbestellung
Bodenrichtwerte erhalten Sie gegen Gebühr
- Online über unser Internetportal als Einzel- oder Dauerauskunft (ab dem Stichtag 31.12.2012)
- schriftlich bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, mit unserem Bestellformular als Einzel- oder Dauerauskunft
- telefonisch unter 089 233-787378, jeden Dienstag von 9.30 bis 11.30 Uhr
- Probleme bei der Online-Bestellung? Hier finden Sie eine detaillierte Anleitung
Bodenrichtwert Erläuterung
Die Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten sind fester Bestandteil der Bodenrichtwertauskunft und werden zusammen mit dieser übermittelt. Sollten Sie die Erläuterung einmal nicht mehr zur Hand haben, können Sie diese hier herunter laden.
Bitte achten Sie bei der Auswahl der Erläuterungen auf den richtigen Stichtag, dieser muss dem Stichtag Ihres Bodenrichtwertes entsprechen.
Benötigen Sie Erläuterungen für einen Stichtag, der vor dem 31.12.2012 liegt, können Sie diese per Mail beim Gutachterausschuss München erfragen.