Gewerbesteuer

Wenn Sie in München ein gewerbliches Unternehmen betreiben, unterliegt dieses der Gewerbesteuerpflicht.

Beschreibung

Berechnung
Ihr zuständiges Finanzamt entscheidet über die Gewerbesteuerpflicht, ermittelt den Gewerbeertrag und setzt den Gewerbesteuermessbetrag sowie den Besteuerungszeitraum im Gewerbesteuermessbescheid fest. Die Landeshauptstadt München multipliziert dann den Gewerbesteuermessbetrag mit dem aktuell gültigen Hebesatz von 490 Prozent.

Der errechnete Betrag wird als Gewerbesteuer im Gewerbesteuerbescheid ausgewiesen.

Bitte beachten Sie, dass die Stadt München an die Feststellungen des Finanzamts im Gewerbesteuermessbescheid gebunden ist. Einwände gegen die Gewerbesteuerpflicht und die Steuerhöhe können Sie daher nur beim zuständigen Finanzamt geltend machen.

Fälligkeit
Sie müssen auf die Gewerbesteuer vierteljährliche Vorauszahlungen entrichten: Am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeden Jahres. Der fällige Betrag ist in Ihrem letzten Gewerbesteuerbescheid ausgewiesen.

Voraussetzungen

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Ein Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Kapitalgesellschaften sind auf Grund ihrer Rechtsform gewerbesteuerpflichtig. Nicht gewerbesteuerpflichtig sind grundsätzlich Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie freiberufliche Tätigkeiten.

Benötigte Unterlagen

  • Sie reichen Ihre Gewerbesteuererklärung mit allen benötigten Belegen beim zuständigen Finanzamt ein. Der Landeshauptstadt München müssen Sie keine weiteren Unterlagen zukommen lassen.
  • Sie erhalten Ihren Gewerbesteuerbescheid per Post. Sollen Ihre Bescheide und sonstige Schreiben an eine andere Person verschickt werden, können Sie eine Zustellbevollmächtigung erteilen. So kann beispielsweise Ihr Steuerberatungsbüro den Schriftverkehr für Sie übernehmen. 
  • Mit einer Abtretungs- oder Verpfändungsanzeige können Sie mögliche Steuerrückerstattungen direkt an eine*n Gläubiger*in auszahlen lassen. Senden Sie uns hierzu das entsprechende Formblatt ausgefüllt zu.

Dauer & Kosten

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Ähnliche Leistungen

Gewerbe abmelden

Wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit beenden, eine Betriebsstätte aufgeben oder mit Ihrem Betrieb in eine andere Gemeinde umziehen, müssen Sie uns informieren.

Schwarzarbeit

Wir überwachen, ob die notwendige Gewerbeanmeldung oder Reisegewerbekarte vorliegt und ob eine Eintragung in der Handwerksrolle erfolgt ist.

Beauftragung eines amtsärztlichen Gutachtens

Als Behörde oder öffentliche Einrichtungen können Sie bei uns amts- und personalärztliche Begutachtungen Ihrer Münchner Mitarbeiter*innen in Auftrag geben.

Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit

Arbeitgeber, die eine Genehmigung zur Beschäftigung von Personal an Sonn- und Feiertagen brauchen, müssen dies beantragen.

Eröffnung einer Niederlassung in München

Sie planen eine Niederlassung? Wir beraten ausländische Unternehmen bei Fragen zur Ansiedlung in München.

Gewerbe ummelden

Wenn sich der Standort oder die Art Ihres Gewerbes verändert oder Sie den Betrieb auf zusätzliche Waren oder Leistungen erweitern, ist eine Ummeldung erforderlich.