Dienstleistungsfinder
19 Ergebnisse für "Tierschutz"
Veterinäramt
Das Veterinäramt kümmert sich um Lebensmittelhygiene, Tierseuchen und tierische Nebenprodukte, Tierschutz, Tierarzneimittel und das Reisen mit Tieren ins Ausland.
Anmeldung eines Tiertransportes von Equiden
Bei grenzüberschreitenden Transporten ist für Pferde und andere Equiden ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis mitzuführen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Eichenprozessionsspinner-Befall melden
Die Gifthärchen der Eichenprozessionsspinner-Raupen können zu allergischen Reaktionen führen. Wir beraten Sie bei einem Baumbefall im Stadtgebiet.
Gesundheitszeugnis (Hund, Katze, Frettchen, Vögel)
Viele Reisezielländer verlangen für die Einreise mit einem Haustier (Hunde, Katzen, Frettchen, Vögel) ein veterinärrechtliches Gesundheitszeugnis.
Artenschutz – Geschützte Tiere halten oder verkaufen
Der Besitz besonders geschützter Arten muss bei der Unteren Naturschutzbehörde angemeldet werden.
Die Vermarktung geschützter Arten muss beantragt werden.
Halten von gefährlichen Tieren
Wer ein gefährliches Tier einer wild lebenden Art im Stadtgebiet halten will, braucht eine Erlaubnis des Kreisverwaltungsreferates.
Abmeldung eines Hundes
Wenn Ihr Hund gestorben ist, Sie ihn abgeben oder Sie aus München wegziehen, müssen Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen von der Hundesteuer abmelden.
Anmeldung eines Hundes
Wenn Sie einen Hund neu aufnehmen oder Sie mit einem Hund nach München umziehen, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen zur Hundesteuer anmelden.
Erlass der Hundesteuer – Finanzielle Notlage
Wenn Sie von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder einem vergleichbar geringem Einkommen leben, können Sie in einigen Fällen einen Hundesteuererlass beantragen.
Vorfälle mit gefährlichen Hunden
Alle Vorfälle mit gefährlichen Hunden, wie „Hund beißt Mensch“ oder „Hund beißt Hund“, sollten Sie umgehend der Polizei oder dem Kreisverwaltungsreferat melden.
Befreiung von der Hundesteuer – Tierheimhund
Wenn Ihr Hund aus dem Tierheim München stammt, können Sie ihn für zwei Jahre von der Hundesteuer befreien lassen.
Befreiung von der Hundesteuer – Hundeführerschein
Wenn Ihr Hund die Prüfung in einer Hundeschule bestanden hat, können Sie ihn für das folgende Jahr von der Hundesteuer befreien lassen.
Befreiung von der Hundesteuer – Assistenzhund
Wenn Sie oder Ihre Haushaltsangehörige einen Assistenzhund nach der Assistenz-Hundeverordnung halten, können Sie eine Befreiung von der Hundesteuer beantragen.
Verlust oder Beschädigung der Hundesteuermarke
Wenn die Steuermarke Ihres Hundes verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, müssen Sie eine Ersatz-Marke beantragen.
Befreiung von der Hundesteuer – Besondere Aufgaben
Wenn Sie Ihren Hund zu beruflichen, gewerblichen, öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken halten, können Sie sich von der Hundesteuer befreien lassen.
Negativzeugnis für Kampfhunde
Die Haltung von Kampfhunden der Kategorie 1 ist in München nicht erlaubt. Für Hunde mit vermuteten Kampfhundeeigenschaften benötigen Sie ein Negativzeugnis.
Antrag auf Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
In bestimmten Fällen braucht man für das Halten, Züchten, die Ausbildung oder den Handel von Tieren eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz.
Mitteilung eines Tierschutzvorfalls
Wenn Sie den Verdacht haben, dass gegen tierschutz- oder tierseuchenrechtliche Vorgaben verstoßen wird, können Sie dies hier melden.
Betteln
Betteln ist außerhalb der Fußgängerzone erlaubt. Wer in der Altstadt-Fußgängerzone oder auf dem Oktoberfestgelände bettelt, dem droht ein Bußgeld.