Dienstleistungsfinder
10 Ergebnisse für "Hundehaltung"
Abmeldung eines Hundes
Wenn Ihr Hund gestorben ist, Sie ihn abgeben oder Sie aus München wegziehen, müssen Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen von der Hundesteuer abmelden.
Anmeldung eines Hundes
Wenn Sie einen Hund neu aufnehmen oder Sie mit einem Hund nach München umziehen, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen zur Hundesteuer anmelden.
Erlass der Hundesteuer – Finanzielle Notlage
Wenn Sie von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder einem vergleichbar geringem Einkommen leben, können Sie in einigen Fällen einen Hundesteuererlass beantragen.
Befreiung von der Hundesteuer – Tierheimhund
Wenn Ihr Hund aus dem Tierheim München stammt, können Sie ihn für das erste Jahr der Haltung von der Hundesteuer befreien lassen.
Befreiung von der Hundesteuer – Hundeführerschein
Wenn Ihr Hund die Prüfung in einer Hundeschule bestanden hat, können Sie ihn für das folgende Jahr von der Hundesteuer befreien lassen.
Befreiung von der Hundesteuer – Assistenzhund
Wenn Sie aufgrund einer schweren Behinderung auf die Hilfe eines Hundes angewiesen sind, können Sie eine Befreiung von der Hundesteuer beantragen.
Verlust oder Beschädigung der Hundesteuermarke
Wenn die Steuermarke Ihres Hundes verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, müssen Sie eine Ersatz-Marke beantragen.
Gefährliche Hunde
Bei aggressiven Hunden, die eine konkrete Gefahr für Menschen oder Hunde darstellen, unabhängig von Größe und Rasse, können wir Anordnungen wie beispielsweise Leinen- und Gittermaulkorbzwang, die sichere Verwahrung oder die Wegnahme des Hundes anordnen.
Befreiung von der Hundesteuer – Besondere Aufgaben
Wenn Sie Ihren Hund zu beruflichen, gewerblichen, öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken halten, können Sie sich von der Hundesteuer befreien lassen.
Kampfhunde
Für das Halten von Hunden mit hoher Aggressivität und Gefährlichkeit gelten besondere Vorschriften. Die bayerische Kampfhundeverordnung legt zwei Kategorien fest.