Dienstleistungsfinder
13 Ergebnisse für "Hundesteuer"
Erlass der Hundesteuer – Finanzielle Notlage
Wenn Sie von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder einem vergleichbar geringem Einkommen leben, können Sie in einigen Fällen einen Hundesteuererlass beantragen.
Befreiung von der Hundesteuer – Hundeführerschein
Wenn Ihr Hund die Prüfung in einer Hundeschule bestanden hat, können Sie ihn für das folgende Jahr von der Hundesteuer befreien lassen.
Befreiung von der Hundesteuer – Tierheimhund
Wenn Ihr Hund aus dem Tierheim München stammt, können Sie ihn für zwei Jahre von der Hundesteuer befreien lassen.
Befreiung von der Hundesteuer – Assistenzhund
Wenn Sie oder Ihre Haushaltsangehörige einen Assistenzhund nach der Assistenz-Hundeverordnung halten, können Sie eine Befreiung von der Hundesteuer beantragen.
Befreiung von der Hundesteuer – Besondere Aufgaben
Wenn Sie Ihren Hund zu beruflichen, gewerblichen, öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken halten, können Sie sich von der Hundesteuer befreien lassen.
Abmeldung eines Hundes
Wenn Ihr Hund gestorben ist, Sie ihn abgeben oder Sie aus München wegziehen, müssen Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen von der Hundesteuer abmelden.
Verlust oder Beschädigung der Hundesteuermarke
Wenn die Steuermarke Ihres Hundes verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, müssen Sie eine Ersatz-Marke beantragen.
Anmeldung eines Hundes
Wenn Sie einen Hund neu aufnehmen oder Sie mit einem Hund nach München umziehen, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen zur Hundesteuer anmelden.
Befreiung von der Zweitwohnungsteuer
Wenn die Summe Ihrer positiven Einkünfte vor zwei Jahren unter 29.000 Euro lag, können Sie sich für das aktuelle Jahr von der Zweitwohnungsteuer befreien lassen.
Zweitwohnungsteuer
Wenn Sie oder Familienangehörige neben Ihrer Hauptwohnung weitere Wohnungen in München nutzen, müssen Sie Zweitwohnungsteuern zahlen.
Grundsteuer
Wenn Sie in München Grundbesitz haben, müssen Sie Grundsteuer bezahlen. Wir können Änderungen schneller berücksichtigen, wenn Sie uns diese direkt mitteilen.
Zahlungen und Mahnungen
Wenn Sie Fragen zum Zahlungsverkehr mit der Landeshauptstadt München - Stadtkasse - haben, geben wir Ihnen gerne telefonisch, persönlich oder schriftlich Auskunft.
Negativzeugnis für Kampfhunde
Die Haltung von Kampfhunden der Kategorie 1 ist in München nicht erlaubt. Für Hunde mit vermuteten Kampfhundeeigenschaften benötigen Sie ein Negativzeugnis.