Dienstleistungsfinder
19 Ergebnisse für "Scheidung"
Namensänderung nach Heirat oder Scheidung
Sie haben geheiratet und möchten einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder diesen nach Auflösung der Ehe wieder ablegen?
Änderung im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister
Sie möchten Ihren Eintrag im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister ändern oder berichtigen? Dann können Sie das online melden.
Sorgerecht, Unterhalt, Umgangsrecht
Die Bezirkssozialarbeit informiert, berät und unterstützt bei Trennung, Ehescheidung und Umgangsregelungen für Kinder und Jugendliche.
Änderung der Personendaten im Melderegister
Nach einer Heirat, Scheidung oder Namensänderung im Ausland haben sich Ihre Personendaten geändert. Dies müssen Sie ins Melderegister eintragen lassen.
Erstauskunft zur Eheschließung mit Auslandsbezug
Wenn einer der künftigen Eheleute einen Auslandsbezug hat und in Deutschland oder im Ausland heiraten will, sind individuell unterschiedliche Dokumente erforderlich.
Beratung zu Antidiskriminierung für Menschen mit Behinderung
Wenn Sie Benachteiligungen wegen Ihrer Behinderung erfahren, beraten wir Sie kostenlos über Ihre juristischen Möglichkeiten.
Beratung für Wohnungsgenossenschaften und Eigentümergemeinschaften
Das Bauzentrum München berät Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Wohnungsgenossenschaften zur nachhaltigen Sanierung und Modernisierung.
Jugendgerichtshilfe
Jugendgerichtshilfe berät, begleitet und betreut delinquente Jugendliche ab 14 Jahren und Heranwachsende im Jugendgerichtsverfahren.
Mietspiegel – Überprüfung von Mieterhöhungen
Der Mietspiegel gibt eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete im Stadtgebiet München. Eine Mieterhöhung muss nach dem Mietspiegel begründet werden.
Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Bei Fragen zur Entwicklung, Erziehung oder dem familiären Zusammenleben beraten Sie psychologische, sozial- und heilpädagogische Fachkräfte.
Standesamtsurkunden aus dem Stadtarchiv
Beim Stadtarchiv können Sie historische Einträge zu Geburten, Heiraten und Sterbefällen bestellen, die nicht mehr bei den Standesämtern aufbewahrt werden.
Namensänderung
Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein „wichtiger Grund“ (Namensänderungsgesetz) die Änderung rechtfertigt.