Jugendgerichtshilfe

Jugendgerichtshilfe berät, begleitet und betreut delinquente Jugendliche ab 14 Jahren und Heranwachsende im Jugendgerichtsverfahren.

Beschreibung

Leistung:

  • Beraten, begleiten und betreuen straffällig gewordener Jugendlicher und Heranwachsender sowie deren Familien, vor, während und nach dem Ermittlungs- oder Strafverfahren (Mitarbeiter*innen der Jugendgerichtshilfe)
  • Durchführung von Sozialen Trainingskursen für jugendliche und heranwachsende Straftäter*innen sowie Täter-Opfer-Ausgleich. (Mitarbeiter*innen der Ambulanten Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe)
  • Die Jugendhilfestelle im Polizeipräsidium in der Ettstraße (Haftentscheidungshilfe) leistet Hilfestellungen für junge Menschen in Untersuchungshaft. (§ 72 a JGG)

Info:

  • Jugendgerichtshilfe gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes nach §§ 52 SGB VIII und § 38 JGG
  • Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden.
  • Die Teilnahme am Sozialen Trainingskurs (§ 10 Abs.1 Nr. 6 JGG) beziehungsweise der Täter-Opfer-Ausgleich (§§ 45 Abs. 2 und 47 Abs. 2, § 10 Abs.1 Nr. 7) wird seitens des Jugendgerichtes oder der Staatsanwaltschaft auferlegt.

Jugendgerichtshilfe gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes nach §§ 52 SGB VIII und § 38 JGG. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe beraten, begleiten und betreuen straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende sowie deren Familien, vor, während und nach dem Ermittlungs- oder Strafverfahren.Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ambulanten Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe führen Soziale Trainingskurse für jugendliche und heranwachsende Straftäterinnen und Straftäter durch sowie den Täter-Opfer-Ausgleich. Die Teilnahme am Sozialen Trainingskurs (§ 10 Abs.1 Nr. 6 JGG) bzw. der Täter-Opfer-Ausgleich (§§ 45 Abs. 2 und 47 Abs. 2, § 10 Abs. 1 Nr. 7) wird seitens des Jugendgerichtes bzw. der Staatsanwaltschaft auferlegt. Die Jugendhilfestelle im Polizeipräsidium in der Ettstraße (Haftentscheidungshilfe) leistet Hilfestellungen für junge Menschen in Untersuchungshaft (§ 72 a JGG).

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Grundlagen

§ 52 SGB VIII und § 38 JGG

Jugendgerichtshilfe

Post

Jugendgerichtshilfe

Luitpoldstraße 3
80335 München

Fax: +49 89 233-49933

Adresse

Luitpoldstraße 3
80335 München

Öffnungszeiten

  • Mo. 08:00 - 15:30
  • Di. 08:00 - 15:30
  • Mi. 08:00 - 15:30
  • Do. 08:00 - 15:30
  • Fr. geschlossen
    (Karfreitag: Öffnungszeiten können abweichen)
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen
    (Ostern: Öffnungszeiten können abweichen)

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Gebührenpflichtige Parkplätze vor dem Gebäude und im Parkhaus nebenan. Aufzug im Haus.

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