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30 Ergebnisse für "Hei"

Allgemeine Heilpraktikererlaubnis

Zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Namensänderung nach Heirat oder Scheidung

Sie haben geheiratet und möchten einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder diesen nach Auflösung der Ehe wieder ablegen?

Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Podologie

Zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Podologie ohne Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie

Zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie ohne Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie

Zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie ohne Approbation benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Heilpraktikererlaubnis für Psycholog*innen

Zur Ausübung der Heilkunde als Diplom-Psycholog*in oder Absolvent*in M.Sc. (Psychologie) benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Heilpraktikererlaubnis für Ärzt*innen ohne Approbation

Zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Anmeldung von nichtärztlichen Heilberufen

Angehörige gesetzlich geregelter Heilberufe haben eine selbstständige Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Anmeldung einer Eheschließung mit Auslandsbezug

Wenn Sie heiraten wollen, müssen Sie das vorher beim zuständigen Standesamt anmelden. Wenn bei Ihnen ein Auslandsbezug besteht, muss das berücksichtigt werden.

Erstauskunft zur Eheschließung mit Auslandsbezug

Wenn einer der künftigen Eheleute einen Auslandsbezug hat und in Deutschland oder im Ausland heiraten will, sind individuell unterschiedliche Dokumente erforderlich.