Dienstleistungsfinder
27 Ergebnisse für "Friedhoefen"
Grabnutzungsrecht erwerben
Ein Grabnutzungsrecht für ein Grab können Sie bei einem aktuellen Todesfall oder auch zu Lebzeiten im Vorkauf erwerben.
Ausnahme vom Kfz-Verbot auf dem Friedhof für private Besuche
In begründeten Fällen können Sie als Besucher*in eine einmalige oder dauerhafte Ausnahme vom Kfz-Fahrverbot auf den städtischen Friedhöfen beantragen.
Bewilligung für gewerbliche Tätigkeiten auf den städtischen Friedhöfen
Gewerbetreibende, besonders friedhofsspezifische Branchen und Gewerke, benötigen eine Bewilligung, um gewerblich auf städtischen Friedhöfen tätig werden zu dürfen.
Jahresvignetten für Gewerbetreibende für das Befahren des Friedhofs
Betriebe können für gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen eine Kfz-Vignette für ein Fahrzeug mit bis zu 7,5 Tonnen Gesamtgewicht beantragen.
Drehgenehmigung – Städtische Friedhöfe
Auf Antrag werden gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen auf den städtischen Friedhöfen genehmigt.
Grabnutzungsrecht im Urnen-Friedhof erwerben
Ein Grabnutzungsrecht für eine Urnen-Grabstätte im Friedhof am Krematorium können Sie bei einem aktuellen Todesfall oder bereits zu Lebzeiten erwerben.
Sterbeurkunde
Das Standesamt stellt nach einem Todesfall Sterbeurkunden aus. Um die Anzeige des Sterbefalls kümmert sich in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen.
Grabnutzungsrecht übertragen
Bestehende Gräber müssen eine oder einen Verantwortlichen haben. Die notwendigen Informationen dazu erfahren Sie hier.
Verzicht auf Grabnutzungsrechte
Wenn die vorgeschriebene Ruhezeit abgelaufen ist, können Sie Grabnutzungsrechte aufgeben.
Bestattung unter Bäumen
In ausgewählten naturnahen Grabfeldern des Waldfriedhofs werden Urnenbestattungsplätze unter Bäumen angeboten.
Spenden für die historischen Friedhöfe
Sie können sich mit Spenden oder Patenschaften an der Erhaltung und Restaurierung von Grabmalen auf dem Alten Südfriedhof und dem Alten Nordfriedhof beteiligen.
Grabnutzungsrecht verlängern
Wenn Sie ein Grabnutzungsrechts verlängern wollen, fallen Gebühren an.
Bestattung von Föten und totgeborenen Kindern
Am Waldfriedhof haben Eltern tot geborener Kinder und Föten die Möglichkeit, die Kinder in einer Gemeinschaftsanlage beisetzen zu lassen.
Bestattung in den Heckengärten
Auf dem Friedhof am Perlacher Forst gibt es mit den „Heckengärten“ die erste pflegefreie Gemeinschaftsgrabanlage, in der man Särge und Urnen zusammen bestatten kann.
Urnenbestattung
Die Urnenbestattung ist mit der Sarg- oder Erdbestattung die Dienstleistung, die die Städtischen Friedhöfe München im Bestattungsbetrieb anbietet.
Sargbestattung
Die städtischen Friedhöfe bieten Sarg- oder Erdbestattung an. Termine und Details sprechen sprechen wir persönlich mit den Auftraggeber*innen ab.
Grabschmuck an Allerheiligen verkaufen
Sie möchten in der Nähe von Friedhöfen an Allerheiligen Blumen oder sonstigen Grabschmuck verkaufen? Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Übernahme von Bestattungskosten
In Deutschland müssen Angehörige von verstorbenen Personen für die Bestattung sorgen. In manchen Fällen übernimmt das Amt für Soziale Sicherung die Kosten.
Bestattung von Amts wegen
Verstorbene, für die kein Bestattungsauftrag erteilt wird, werden von Amts wegen bestattet.
Grabmalgenehmigung erteilen
Wenn Sie ein Grabmal errichten, Grabmalfundament einbauen oder reparieren möchten, brauchen Sie eine Genehmigung.
Anonyme Bestattung
Auf dem anonymen Gräberfeld am Waldfriedhof werden Urnen anonym außerhalb der Friedhofsöffnungszeiten und ohne Angehörige beigesetzt.
Verstorbene suchen
Alle in München verstorbenen Personen sind in Grabverzeichnissen oder im Friedhofsprogramm verzeichnet.
Abschluss eines Bestattungsvertrages
Wir bieten die komplette Organisation einer Bestattung beziehungsweise einer Überführung an. Unsere Leistungen entsprechen denen von privaten Bestattungsunternehmen.
Beisetzung in Familiengrabstätten
In Erdgrabstätten können zwei Särge bestattet oder bis zu acht Urnen beigesetzt werden, in Urnenerdgrabstätten bis zu sechs Urnen.
Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages
Mit einer Bestattungsvorsorge regeln Sie zu Lebzeiten Ihre eigene Bestattung. Ein Vertrag legt alle Einzelheiten fest.