Dienstleistungsfinder
30 Ergebnisse für "Deuter"
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt
Kinder mit mindestens einem deutschen Elternteil erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit unabhängig vom Geburtsort automatisch mit der Geburt.
Angleichung des Namens an das deutsche Recht
Wenn Sie durch eine Einbürgerung als Spätaussiedler anerkannt oder für ihre Namensführung das deutsche Recht gewählt haben, können Sie ihre Namen anpassen lassen.
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierte Geduldete
Sie haben eine Duldung und möchten einer Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung nachgehen? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Familienangehörige von Deutschen können unter bestimmten Voraussetzungen nach drei Jahren Aufenthalt eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Informationen für Werkvertragsarbeitnehmer
Sie sind Ausländer*in und wollen als Werkvertragsarbeitnehmer tätig werden? Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.
Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit beantragt haben, können Sie einen Antrag auf Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit stellen.
Einreise und Aufenthalt – Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat
Wenn Sie in einem anderen EU-Staat einen unbefristeten Aufenthalt haben, erhalten Sie bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis.
Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben und auch eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen möchten, können Sie dafür eine Genehmigung beantragen.
Einbürgerung
Wenn Sie seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden.
Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
Wenn Sie ein Studium außerhalb Deutschlands absolviert haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Beschäftigung beantragen.
Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit für Staatsangehörige aus Drittstaaten
Staatsangehörige aus Drittstaaten und ihre Familienangehörigen können eine Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Forschende und wissenschaftliches Personal
Sie möchten eine Forschungstätigkeit beginnen oder einer wissenschaftlichen Tätigkeit nachgehen? Dann können Sie dafür verschiedene Aufenthaltserlaubnisse beantragen
Mentoring-Partnerschaft
Sie haben einen Studienabschluss aus dem Ausland und wollen in Deutschland in Ihrem erlernten Beruf arbeiten? Die Mentoring-Partnerschaft unterstützt Sie dabei.
Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Wenn Sie neben der deutschen eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten besitzen, können Sie auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten.
Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen
Die Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen ist für Personen, die im Angestelltenverhältnis oder selbständig als Geschäftsführer*in tätig werden.
Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Fachkräfte aus dem Ausland zur akademischen Beschäftigung.
ICT-Karte (Intra-Corporate-Transfer)
Die ICT-Karte ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis für europaweite firmeninterne Transfers.
Aufenthaltserlaubnis – Doktoranden
Sie kommen aus einem Drittstaat und möchten ein Promotionsstudium in München absolvieren? Dann brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Einreise und Aufenthalt – Schweizer Staatsangehörige
Für Schweizer gelten aufgrund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten besondere Regelungen.
Aufenthaltserlaubnis – Deutsch-Intensivsprachkurs
Sie möchten einen Intensivsprachkurs Deutsch besuchen? Dann müssen Sie für diese Zeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis – Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie aus einem Nicht-EU- oder einem Nicht-EWR-Staat kommen und in Deutschland arbeiten möchten, brauchen Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Beratung von Pflegefachkräften aus dem Ausland
Sie sind im Ausland in der Pflege tätig oder haben Ihre Pflegeausbildung im Ausland abgeschlossen?
Integrationskurse
Zugewanderte, die wenig oder noch kein Deutsch sprechen, aber dauerhaft hier leben und einen gültigen Aufenthalt haben, können an Integrationskursen teilnehmen.
Qualifizierungsberatung und Qualifizierungsbegleitung
Wenn Ihre ausländische Qualifikation teilweise anerkannt ist, begleiten wir Sie auf dem Weg zur vollen Anerkennung.
Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit Berufsausbildung
Wenn Sie eine Fachkraft mit Berufsausbildung sind und in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung.
Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Ausländische Familienangehörige von Deutschen erhalten einen Aufenthalt zum Familiennachzug.