Dienstleistungsfinder
30 Ergebnisse für "Bauordnung"
Beschwerde über Baulärm
Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub, Erschütterungen und Verkehrsbehinderungen treten im ganzen Stadtgebiet regelmäßig auf.
Bauberatung für laufende Bauvorhaben
Informationen zu laufenden Baugenehmigungsverfahren erhalten Sie direkt bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen.
Beratung zu Nachbarunterschrift für Bauantrag
Eigentümer*innenn benachbarter Grundstücke müssen in einem Genehmigungsverfahren beteiligt werden.
Beratung zum Baurecht
Wenn Sie einen Neubau, Umbau oder eine Nutzungsänderung einer baulichen Anlage planen, beantwortet das Beratungszentrum der LBK vor Antragstellung Ihre Fragen.
Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum setzt eine Eintragung in das Grundbuch voraus. Dazu ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplänen erforderlich.
Baugenehmigung
In der Regel benötigen Sie für Baumaßnahmen wie Neubau, Erweiterung oder Umbau sowie für Nutzungsänderungen eine Baugenehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde.
Denkmalschutz
Wer Baudenkmäler oder Teile davon beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort bringen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz.
Abnahme Fliegender Bauten
Fliegende Bauten müssen vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung erhalten. In der Regel ist die Aufstellung der Lokalbaukommission mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.
Förderung für Grenzbäume
Wenn Sie und Ihre Nachbar*innen neue Bäume auf die gemeinsame Grenze Ihrer Grundstücke pflanzen, können Sie einen Zuschuss beantragen.
Baumfällung – Geschützte Baumarten
In München sind bestimmte Bäume durch die Baumschutzverordnung besonders geschützt. Diese Bäume dürfen nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
Fördermittel für den Wohnungskauf
Finanzierungshilfen für den Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum in München durch zinsverbilligte Förderdarlehen des Freistaats Bayern.
Baumschaden (bei Baumaßnahmen) melden
Werden Bäume unerlaubt geschädigt, zum Beispiel während einer Baumaßnahme, können Eigentümer*innen oder Verursacher*innen zu einer Baumsanierung oder Ersatzpflanzung verpflichtet werden.
Genehmigung von Werbeanlagen
Grundsätzlich ist die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung von Werbeanlagen genehmigungspflichtig.
Bebauungsplan
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne stehen Ihnen ab dem Jahr 1963 in einem Kartendienst als pdf-Dateien zur Verfügung.
Zulässige Miethöhe bei geförderten Wohnungen
Mieter*innen von geförderten Wohnungen (sogenannten Sozialwohnungen) erhalten Auskunft über die zulässige Miethöhe.
Förderung für Lärmschutz – Wohnen ohne Lärm
Sie sind Eigentümer*in eines Wohngebäudes mit Mietwohnungen an einer lauten Straße? Dann können Sie Ihre Schallschutzmaßnahmen von der Stadt bezuschussen lassen.
Nachbarunterschriften für Bauantrag
Zustimmung zu Bauvorhaben, bei denen die Stadt Grundstücksnachbar ist.
Rauchmelder
In Neubauten sind Rauchmelder Pflicht, bestehende Wohnungen müssen bis 31. Dezember 2017 entsprechend nachgerüstet werden.
Siegelung einer Feuerwehrzufahrt
Feuerwehrzufahrten müssen bei bestehenden Gebäuden und bei Neubauvorhaben gekennzeichnet werden.
Erhaltungssatzungen – Genehmigung von Baumaßnahmen
Für bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen oder den Rückbau (Abbruch) von Wohnraum in einem Erhaltungssatzungsgebiet brauchen Sie eine Genehmigung.
Auskunft aus dem Flächennutzungsplan
Auskünfte über die Darstellung von Grundstücken im geltenden Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung der Landeshauptstadt München.
Baudarlehen für behindertengerechte Wohnungen
Wenn Sie eine Schwerbehinderung haben, können Sie ein leistungsfreies Baudarlehen für den behindertengerechten Umbau Ihrer Eigentums- oder Mietwohnung beantragen.
Ablauf der Mietpreis- und Belegungsbindung von geförderten Wohnungen
Mieter*innen von geförderten Wohnungen (sogenannten Sozialwohnungen) erhalten Auskunft über den Zeitpunkt des Ablaufs der Mietpreis- und Belegungsbindung.
Einsicht in Bauakten (Zentralregistratur)
Besitzen Sie ein Grundstück im Stadtgebiet München, können Sie die genehmigten Baupläne ihres Hauses einsehen und an Münzkopierern vor Ort ablichten.