Dienstleistungsfinder
30 Ergebnisse für "Bauordnung"
Beratung zu Nachbarunterschrift für Bauantrag
Eigentümer*innenn benachbarter Grundstücke müssen in einem Genehmigungsverfahren beteiligt werden.
Beratung zum Baurecht
Wenn Sie einen Neubau, Umbau oder eine Nutzungsänderung einer baulichen Anlage planen, beantwortet das Beratungszentrum der LBK vor Antragstellung Ihre Fragen.
Genehmigung von Werbeanlagen
Grundsätzlich ist die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung von Werbeanlagen genehmigungspflichtig.
Beschwerde über Baulärm
Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub, Erschütterungen und Verkehrsbehinderungen treten im ganzen Stadtgebiet regelmäßig auf.
Bauberatung für laufende Bauvorhaben
Informationen zu laufenden Baugenehmigungsverfahren erhalten Sie direkt bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen.
Bebauungsplan
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne stehen Ihnen ab dem Jahr 1963 in einem Kartendienst als pdf-Dateien zur Verfügung.
Zulässige Miethöhe bei geförderten Wohnungen
Mieter*innen von geförderten Wohnungen (sogenannten Sozialwohnungen) erhalten Auskunft über die zulässige Miethöhe.
Förderung für Lärmschutz – Wohnen ohne Lärm
Sie sind Eigentümer*in eines Wohngebäudes mit Mietwohnungen an einer lauten Straße? Dann können Sie Ihre Schallschutzmaßnahmen von der Stadt bezuschussen lassen.
Gaststättenerlaubnis beantragen
Schank- und Speisewirtschaften sowie Beherbergungsbetriebe benötigen eine Gaststättenerlaubnis, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum setzt eine Eintragung in das Grundbuch voraus. Dazu ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplänen nötig.
Baugenehmigung
In der Regel benötigen Sie für Baumaßnahmen wie Neubau, Erweiterung oder Umbau sowie für Nutzungsänderungen eine Baugenehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde.
Baumfällung – Landschaftsschutzgebiete
Wenn Sie einen Baum fällen oder sonstige Veränderungen am Gehölz in einem Landschaftsschutzgebiet durchführen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen.
Veranstaltungserlaubnis – Öffentliche Straßen und Plätze
Wer eine öffentliche Veranstaltung im Freien auf öffentlichen Straßen und Plätzen organisieren will, benötigt dazu eine Erlaubnis.
Denkmalschutz
Wer Baudenkmäler oder Teile davon beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort bringen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz.
Abnahme Fliegender Bauten
Fliegende Bauten müssen vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung erhalten. In der Regel ist die Aufstellung mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.
Baumfällung – Geschützte Baumarten
In München sind bestimmte Bäume durch die Baumschutzverordnung besonders geschützt. Diese Bäume dürfen nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
Förderung für Grenzbäume
Wenn Sie und Ihre Nachbar*innen neue Bäume auf die gemeinsame Grenze Ihrer Grundstücke pflanzen, können Sie einen Zuschuss beantragen.
Baumschaden (bei Baumaßnahmen) melden
Werden Bäume unerlaubt geschädigt, können Eigentümer*innen oder Verursacher*innen zu einer Baumsanierung oder Ersatzpflanzung verpflichtet werden.
Beratung zum Kauf einer Wohnimmobilie
Wenn Sie eine Wohnimmobilie zur Selbstnutzung kaufen wollen und ein mittleres Einkommen haben, beraten wir Sie über die Fördermöglichkeiten des Freistaats Bayern.
Baudarlehen für behindertengerechte Wohnungen
Wenn Sie eine Schwerbehinderung haben, können Sie ein leistungsfreies Baudarlehen für den behindertengerechten Umbau Ihrer Eigentums- oder Mietwohnung beantragen.
Ablauf der Mietpreis- und Belegungsbindung von geförderten Wohnungen
Mieter*innen von geförderten Wohnungen (sogenannten Sozialwohnungen) erhalten Auskunft über den Zeitpunkt des Ablaufs der Mietpreis- und Belegungsbindung.
Auskunft aus dem Flächennutzungsplan
Wenn Sie Auskünfte über Grundstücke im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt München erhalten oder den Plan erwerben möchten, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Einsicht in Bauakten (Zentralregistratur)
Besitzen Sie ein Grundstück im Stadtgebiet München, können Sie die genehmigten Baupläne ihres Hauses einsehen und an Münzkopierern vor Ort ablichten.
Nachbarunterschriften für Bauantrag
Zustimmung zu Bauvorhaben, bei denen die Stadt Grundstücksnachbar ist.
Rauchmelder
In Neubauten sind Rauchmelder Pflicht, bestehende Wohnungen müssen bis 31. Dezember 2017 entsprechend nachgerüstet werden.