Dienstleistungsfinder
3 Ergebnisse für "Baumschutzverordnung"
Baumfällung – Geschützte Baumarten
In München sind bestimmte Bäume durch die Baumschutzverordnung besonders geschützt. Diese Bäume dürfen nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
Baumschaden (bei Baumaßnahmen) melden
Werden Bäume unerlaubt geschädigt, zum Beispiel während einer Baumaßnahme, können Eigentümer*innen oder Verursacher*innen zu einer Baumsanierung oder Ersatzpflanzung verpflichtet werden.
Baumfällung – Landschaftsschutzgebiete
Wenn Sie einen Baum fällen oder sonstige Veränderungen am Gehölz in einem Landschaftsschutzgebiet durchführen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen.