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2 Ergebnisse für "Baumschutzverordnung"
Baumfällung – Geschützte Baumarten
In München sind bestimmte Bäume durch die Baumschutzverordnung besonders geschützt. Diese Bäume dürfen nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
Baumschaden (bei Baumaßnahmen) melden
Werden Bäume unerlaubt geschädigt, können Eigentümer*innen oder Verursacher*innen zu einer Baumsanierung oder Ersatzpflanzung verpflichtet werden.