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8 Ergebnisse für "Auslandsaufenthalt"

Fortbildungsprogramm für Lehr- und Erziehungskräfte

Wenn Sie Lehr- oder Erziehungskraft an einer Bildungseinrichtung sind, können Sie sich für unsere internationalen Fortbildungen und Austauschprogramme anmelden.

Erlöschen des Aufenthaltstitels, § 51 AufenthG

Für längere Auslandsaufenthalte, brauchen Sie eine Bescheinigung. Die Bescheinigung ist notwendig, da sonst Ihr Aufenthaltstitel seine Gültigkeit verlieren kann.

Auslandspraktikum während oder nach der Ausbildung

Sie machen eine Ausbildung oder haben diese gerade abgeschlossen und möchten ein Praktikum im EU-Ausland absolvieren? Dann bewerben Sie sich für ein Stipendium.

Berufliche (Neu-) Orientierung

Wir beraten Sie zu beruflichen Möglichkeiten, sei es bei der ersten Berufswahl oder bei einer Neuausrichtung während des Berufslebens.

Internationaler Führerschein (EU-Kartenführerschein)

Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen Internationalen Führerschein.

Internationales Schüler*innenprogramm

Sie sind zwischen 15 und 17 Jahren alt und besuchen eine Münchner Schule? Dann bewerben Sie sich für einen Schüleraustausch oder ein Begegnungsprogramm im Ausland.

Aufenthaltserlaubnis – Studium

Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten in München studieren? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.