Bürgerservice-Suche

30 Ergebnisse für "Antragsteller"

Führerschein mit 17

Jugendliche ab 17 Jahren können eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE erhalten und dürfen dann bis zum 18. Lebensjahr mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.

Internationaler Führerschein (EU-Kartenführerschein)

Sollten Sie bereits einen EU-Kartenführerschein besitzen, können Sie den internationalen Führerschein direkt beantragen.

Abholung von Führerscheinen

Sofern Ihr Führerschein abholbereit ist, können Sie online einen Termin zur Abholung vereinbaren.

Feuerwehrführerschein

Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, Rettungsdienste und anderer Katastrophenschutz-Einheiten können eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge erhalten.

Internationaler Führerschein (Papierführerschein)

Für Inhaber eines Papierführerscheins: Vor Beantragung ist zunächst der Umtausch in den EU-Kartenführerschein erforderlich.

Fahrerlaubnis – Erstantrag

Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Diese wird durch den Führerschein nachgewiesen.

Befreiung von der Gurtpflicht oder Helmpflicht

Wer aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen oder keinen Schutzhelm tragen kann, benötigt dafür eine Befreiung.

Führerschein – Änderung eines laufenden Antrags

Nach Ihrem Antrag auf erstmalige Fahrerlaubnis oder Erweiterung können Sie im laufenden Verfahren noch Änderungen vorzunehmen.

Dreijahresförderung Kinder- und Jugendtheater

Wenn Sie professionell im Bereich Kinder- und Jugendtheater der freien Szene arbeiten, können Sie sich für eine Dreijahresförderung bei der Stadt bewerben.

Produktionsförderung Kinder- und Jugendtheater

Wenn Sie professionell im Bereich Kinder- und Jugendtheater der freien Szene arbeiten, können Sie sich für die Produktionsförderung bei der Stadt bewerben.